Die wichtigsten Behördengänge nach dem Umzug – von Konto und Anmeldung bis Krankenversicherung, Auto und Steuern. Jeder Schritt mit Checkliste und offiziellen Quellen.
1. Nach der Ankunft: Adresse anmelden und Personennummer erhalten
Melden Sie nach der Einreise zuerst Ihren Aufenthalt bei der Direktion 'Migration' des Innenministeriums an; daraus ergibt sich Ihre Personennummer (die EGN tragen nur bulgarische Staatsbürger, Ausländer erhalten die ЛНЧ). Erledigen Sie danach die Adressregistrierung getrennt bei der Gemeinde und halten Sie den Adressnachweis bereit – einen Notarakt oder einen Mietvertrag mit Zustimmung des Eigentümers. Übersetzen Sie fremdsprachige Urkunden vorab, damit ein zweiter Amtsgang entfällt.
- ✓Aufenthalt bei der Direktion 'Migration' anmelden: EU binnen 3 Monaten nach der Einreise (Bescheinigung + ЛНЧ); Nicht-EU zuerst die Aufenthaltsgenehmigung, die ЛНЧ kommt mit der Karte
- ✓Beachten: Die EGN haben nur bulgarische Staatsbürger, Ausländer erhalten die zehnstellige ЛНЧ
- ✓Adressnachweis bereithalten: Notarakt oder Mietvertrag samt Zustimmung des Eigentümers (bei dessen Abwesenheit notariell beglaubigt)
- ✓Adressregistrierung getrennt bei der Gemeinde-ГРАО erledigen (im Raum Burgas: ul. Aleksandrovska 26)
- ✓Fremdsprachige Urkunden vorab übersetzen und mit Apostille versehen
- ✓Alle Unterlagen mehrfach kopieren und Öffnungszeiten bzw. Termin erfragen
- ✓Jedes ausgestellte Dokument sofort scannen oder fotografieren
2. Aufenthaltstitel: EU-Bescheinigung und Nicht-EU-Karte
Stellen Sie zunächst Ihren Status fest: EU-Bürger erhalten eine Bescheinigung über den verlängerten Aufenthalt, Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltskarte über die Migrationsbehörde. Beachten Sie die Fristen – EU-Bürger melden sich binnen drei Monaten nach der Einreise, Nicht-EU-Bürger beantragen die Verlängerung spätestens 14 Tage vor Ablauf. Bündeln Sie vorab Ihre Nachweise (Krankenversicherung und Mittelnachweis, bei Nicht-EU zusätzlich Pass, Unterkunft und Passfotos) und buchen Sie den Termin früh.
- ✓Status klären: EU (Bescheinigung über den verlängerten Aufenthalt) oder Nicht-EU (Aufenthaltskarte)
- ✓Fristen einhalten: Nicht-EU spätestens 14 Tage vor Ablauf beantragen; EU binnen drei Monaten nach der Einreise
- ✓In Bulgarien gültige Krankenversicherung nachweisen
- ✓Mittelnachweis erbringen – EU-Selbstversorger Richtwert rund 5.100 EUR auf dem eigenen Konto
- ✓Nicht-EU zusätzlich: D-Visum, Einreisestempel, gesicherte Unterkunft, Führungszeugnis (nur Erstantrag), Passfotos
- ✓Termin beim Sektor 'Migration' der ОДМВР Бургас früh buchen
- ✓Aufenthaltsgrund vorab festlegen und die Staatsgebühr nach dem geltenden Tarif einplanen
3. Krankenversicherung anmelden und Hausarzt wählen
Legen Sie zuerst Ihren Versicherungsweg fest: Angestellte sind über den Arbeitgeber versichert, wer nicht anderweitig versichert ist, zahlt selbst als Person nach Art. 40 Abs. 5 ЗЗО (2026 rund 22,03 EUR im Monat), EU-Rentner nutzen das Formular S1 und für Kurzbesuche die EHIC. Prüfen Sie vor dem ersten Arztbesuch Ihren Versicherungsstatus kostenlos online über das Portal der Steuerbehörde. Suchen Sie danach einen Hausarzt in Wohnnähe, der neue Patienten aufnimmt, und geben Sie das Formular für die ständige Wahl persönlich bei ihm ab.
- ✓Versicherungsweg festlegen: Arbeitgeber, Selbstzahler nach Art. 40 Abs. 5 (rund 22,03 EUR im Monat), Formular S1 (EU-Rentner) oder EHIC (Kurzbesuch)
- ✓Versicherungsstatus vorab kostenlos online prüfen (Portal der Steuerbehörde, per EGN)
- ✓Bei Rückstand alle Beiträge der letzten 60 Monate nachzahlen (Unterbrechung nach mehr als drei fehlenden Monaten in 36 Monaten)
- ✓Hausarzt in Wohnnähe suchen, der Patienten aufnimmt, und die Sprachen erfragen
- ✓Formular für die ständige Wahl des Hausarztes bereithalten
- ✓Personalausweis, EGN und Versicherungsnachweis mitnehmen
- ✓Hausarztwechsel nur im Juni (1.–30.) oder im Dezember (1.–31.)
4. Auto ummelden und Führerschein umschreiben
Stellen Sie zuerst alle Fahrzeugpapiere vollständig zusammen und sichern Sie einen gültigen technischen Prüfbericht sowie die Kfz-Haftpflicht, bevor Sie das Auto anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Verkehrspolizei am Wohnort innerhalb eines Monats nach dem Erwerb. Ihren EU-Führerschein dürfen Sie bis zum Ablauf weiter nutzen; ein Umtausch ist nur in bestimmten Fällen Pflicht.
- ✓Fahrzeugpapiere vollständig zusammenstellen (Zulassung, Kaufvertrag/COC, ggf. Ausfuhrkennzeichen)
- ✓Gültigen technischen Prüfbericht sichern (Gebrauchtwagen: Pflicht zur Ummeldung; Neuwagen erst ab dem 3. Jahr)
- ✓Kfz-Haftpflicht vor der Anmeldung abschließen
- ✓Auto bei der Verkehrspolizei am Wohnort anmelden – innerhalb eines Monats nach dem Erwerb
- ✓E-Vignette nur über das offizielle Mautportal oder die App kaufen (kennzeichengebunden, kein Aufkleber)
- ✓Vignetten-Laufzeit wählen (2026, PKW bis 3,5 t): Jahr 49,60 EUR, Quartal 27,61 EUR, Monat 15,34 EUR, Woche 7,67 EUR, Wochenende 5,11 EUR, Tag 4,09 EUR
- ✓EU-Führerschein weiter nutzen; Umtausch nur bei Ablauf, Verlust oder Verkehrsdelikt
5. Immobiliensteuer und Müllgebühr nach dem Kauf
Prüfen Sie nach dem Kauf zuerst beim Amt für lokale Steuern Ihrer Gemeinde, ob die Immobilie bereits erfasst ist und Sie als steuerpflichtige Person geführt werden. Bei einem notariellen Kauf durch eine Privatperson werden die Daten seit 2019 an die Gemeinde übermittelt, sodass eine gesonderte Erklärung meist entfällt. Die Immobiliensteuer und die Müllgebühr begleichen Sie anschließend fristgerecht und sichern sich bei Vollzahlung bis 30. April einen Rabatt von 5 %.
- ✓Zuerst prüfen: Bei notariellem Privatkauf melden die Behörden seit 2019 – eine gesonderte Erklärung ist dann meist nicht nötig
- ✓Erklärung binnen 2 Monaten nur bei Neubau, Firma oder Konzession; bei Erbschaft 6 Monate
- ✓Beim Gemeinde-Amt für lokale Steuern prüfen, ob die Immobilie erfasst und Sie als Pflichtiger geführt sind
- ✓Fristen einhalten: bis 30. Juni und bis 31. Oktober; 5 % Rabatt bei Vollzahlung bis 30. April
- ✓Immobiliensteuer und Müllgebühr zusammen zahlen (Online-Zahlung, Kasse oder Bank)
- ✓Zahlungsbeleg aufbewahren
- ✓Kalender-Erinnerung vor dem 30. April setzen
6. Kauf-Nebenkosten prüfen und Fallen vermeiden
Lassen Sie sich die Nebenkosten vor der Unterschrift schriftlich auflisten und prüfen Sie jeden Posten gegen die amtlichen Sätze. Beauftragen Sie einen eigenen, von Verkäufer und Makler unabhängigen Anwalt, der das Grundbuch auf Eigentümer und Lasten prüft. Zahlen Sie Anzahlung und Kaufpreis nachvollziehbar über die Bank, möglichst über das Sonderkonto des Notars.
- ✓Nebenkostenliste schriftlich anfordern und gegen die amtlichen Sätze prüfen
- ✓Einen eigenen, unabhängigen Anwalt beauftragen (nicht den von Verkäufer oder Makler empfohlenen)
- ✓Grundbuch und Lasten im Eigentumsregister prüfen
- ✓Bei Neubau die Nutzungsfreigabe (Akt 16) verlangen: Nutzungserlaubnis oder Bescheinigung über die Inbetriebnahme
- ✓Schriftlichen Vorvertrag mit Rücktritts- und Rückzahlungsklausel abschließen
- ✓Anzahlung und Kaufpreis über die Bank oder das Sonderkonto des Notars zahlen; Beträge ab 5.113 EUR nur per Überweisung, kein Bargeld
- ✓Zahlung Zug um Zug beim Notartermin
7. Strom und Wasser nach dem Kauf ummelden
Verlangen Sie schon beim Notartermin die letzten bezahlten Strom- und Wasserrechnungen des Verkäufers und halten Sie am Übergabetag die Zählerstände mit Foto und Datum fest. Den Strom schreiben Sie danach beim Netzversorger EVN um, das Wasser beim Wasserbetrieb ViK Burgas, der zuvor einen Nachweis der Schuldenfreiheit verlangt. Richten Sie zum Schluss eine Lastschrift ein, damit keine Mahnungen entstehen.
- ✓Bezahlte Alt-Rechnungen des Verkäufers für Strom und Wasser einfordern
- ✓Zählerstände am Übergabetag mit Datum fotografieren
- ✓Strom bei EVN umschreiben (Kundenwechsel, kostenlos, online oder im Kundenzentrum)
- ✓Wasser bei ViK Burgas umschreiben – Nachweis der Schuldenfreiheit mitbringen
- ✓Eigentumsnachweis (Notarurkunde), EGN und Zählernummer bereithalten
- ✓Internet und Mobilfunk (A1, Vivacom, Yettel) vergleichen und Abdeckung vorab mit Prepaid testen
- ✓Lastschrift oder Online-Zahlung einrichten
8. Betrug beim Immobilienkauf vermeiden
Ziehen Sie vor jeder Zahlung ein aktuelles Lasten-Zeugnis aus dem Immobilienregister und prüfen Sie dessen Echtheit online über den Prüfcode. Beauftragen Sie einen eigenen, vom Verkäufer und Makler unabhängigen Anwalt und leisten Sie keine Anzahlung in bar, sondern nur per Bank, möglichst über das Sonderkonto des Notars. Nehmen Sie Warnsignale wie einen Preis weit unter Markt oder künstlichen Zeitdruck ernst und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
- ✓Aktuelles Lasten-Zeugnis ziehen und den Prüfcode online verifizieren
- ✓Identität des Verkäufers und jede beglaubigte Vollmacht prüfen, auch auf Widerruf
- ✓Einen eigenen, unabhängigen Anwalt beauftragen – nicht den empfohlenen
- ✓Keine Anzahlung in bar leisten
- ✓Zahlungen über die Bank oder das Sonderkonto des Notars abwickeln (ab 5.113 Euro ohnehin Pflicht)
- ✓Warnsignale bei Preis, Zeitdruck und Vorkasse ernst nehmen
- ✓Nichts unterschreiben, das Sie nicht verstehen
9. Elektronische Signatur oder kostenloser PIK der Steuerbehörde
Klären Sie zuerst Ihren Bedarf: Wer nur das Steuerportal der Einnahmenagentur nutzt, kommt mit dem kostenlosen PIK aus, während sich für Handelsregister und mehrere Ämter die qualifizierte elektronische Signatur (KEP) lohnt. Wählen Sie einen Anbieter ausschließlich aus dem amtlichen Register und halten Sie Ausweis samt Personennummer bereit, denn die Identität wird persönlich oder per Video geprüft. Entscheiden Sie sich zwischen einer Cloud-Signatur per Smartphone-App und einem USB-Token und machen Sie danach einen Testlogin.
- ✓Bedarf klären: nur das Steuerportal der NAP → kostenloser PIK; mehrere Ämter oder Handelsregister → KEP
- ✓Anbieter aus dem amtlichen Register wählen (B-Trust/Borica, Evrotrust, Infonotary, StampIT, Idocs)
- ✓Ausweis und Personennummer (EGN bzw. LNCh) bereithalten
- ✓Zwischen Cloud-KEP per Smartphone-App und USB-Token oder Chipkarte entscheiden
- ✓Identitätsprüfung persönlich oder per Video durchlaufen
- ✓Preis und Laufzeit prüfen (Personal-Signatur ab etwa 13,80 Euro pro Jahr; Cloud-Zertifikat drei Jahre gültig)
- ✓Testlogin beim Steuerportal der NAP machen
- ✓PIN und Backup sicher speichern
10. Grenzübergang in die Türkei ab der Südküste
Nehmen Sie ab der Südküste den Grenzübergang Malko Tarnovo–Dereköy, den nächstgelegenen Übergang in die Türkei; er ist rund um die Uhr geöffnet und für PKW und Bus ausgelegt. Als EU-Bürger reisen Sie für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visafrei ein, der gültige Personalausweis genügt. Prüfen Sie vor der Abfahrt die Fahrzeugpapiere und die Grüne Karte, damit Sie an der Grenze nicht aufgehalten werden.
- ✓Übergang Malko Tarnovo–Dereköy nutzen (rund um die Uhr geöffnet, für PKW und Bus)
- ✓Reisedokument klären: EU-Bürger genügt der gültige Personalausweis (90 Tage in 180 visafrei); Nicht-EU-Bürger und ein späterer türkischer Aufenthaltstitel brauchen einen Reisepass
- ✓Fahrzeugpapiere und Zulassung mitführen
- ✓Grüne Karte prüfen: Kürzel TR muss vorhanden und nicht durchgestrichen sein, sonst Grenzversicherung abschließen
- ✓Stoßzeiten meiden und früh morgens fahren
- ✓Einreise Türkei: Bargeld bis 10.000 Euro und Waren bis 300 Euro bleiben anmeldefrei
- ✓Rückreise über die EU-Landgrenze: 40 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen über 22 %, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier, Warenwert bis 300 Euro; Bargeld ab 10.000 Euro deklarieren
11. Ausländische Dokumente nutzbar machen: Apostille und Übersetzung
Prüfen Sie zuerst den Dokumenttyp, denn für Personenstandsurkunden aus einem EU-Land – Geburt, Heirat, Sterbefall, Meldebescheinigung oder Führungszeugnis – ist zwischen EU-Staaten keine Apostille mehr nötig. Bestellen Sie beim ausstellenden Amt gleich das mehrsprachige Standardformular mit, dann sparen Sie meist auch die Übersetzung. Nur bei Urkunden von außerhalb der EU gilt die Reihenfolge zuerst Apostille, dann beglaubigte Übersetzung ins Bulgarische.
- ✓Dokumenttyp prüfen: Handelt es sich um eine EU-Personenstandsurkunde (Geburt, Heirat, Sterbefall, Führungszeugnis, Meldebescheinigung)?
- ✓Bei EU-Urkunden ist keine Apostille nötig (seit 16.02.2019); fordern Sie beim Ausstelleramt das mehrsprachige Standardformular an, das spart die Übersetzung
- ✓Bei Urkunden von außerhalb der EU zuerst die Apostille im Ausstellungsland einholen
- ✓Danach eine beglaubigte Übersetzung ins Bulgarische anfertigen lassen
- ✓Die Unterschrift des Übersetzers durch einen bulgarischen Notar beglaubigen lassen
- ✓Nur die tatsächlich benötigten Urkunden bearbeiten (Aufenthalt, Heirat, Schule, Firma)
- ✓Mehrere beglaubigte Kopien anfertigen lassen
- ✓Gültigkeitsfristen beachten und Führungszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung möglichst frisch beibringen
12. Kinder in Kita oder Schule anmelden
Melden Sie direkt nach der Ankunft Ihre Wohnadresse im Einzugsgebiet der Wunsch-Einrichtung an, denn in Burgas entscheidet die Melde-Adresse fast vollständig über die Rangfolge bei der Kita-Aufnahme. Die Bewerbung läuft anschließend über das elektronische System der Gemeinde; prüfen Sie die Fristen jeder Küstengemeinde jedes Frühjahr neu und legen Sie die medizinischen Unterlagen sowie die Personendokumente des Kindes rechtzeitig bereit.
- ✓Wohnadresse sofort nach Ankunft im Einzugsgebiet der Wunsch-Einrichtung anmelden – sie bringt die meisten Aufnahmepunkte.
- ✓Über das elektronische Anmeldesystem der Gemeinde bewerben und die Fristen jedes Frühjahr prüfen.
- ✓Vorschulpflicht ab 4 Jahren beachten; die 1. Klasse beginnt im Jahr des 7. Geburtstags (ab 6 mit Schulreife).
- ✓Gesundheits-Vorsorgekarte beim Hausarzt ausstellen lassen.
- ✓Impfnachweis mit den für das Alter vorgeschriebenen Pflichtimpfungen vorlegen – ohne ihn keine Aufnahme.
- ✓Negativen Stuhlbefund (höchstens 15 Tage vor Eintritt) und eine ärztliche Bescheinigung 'klinisch gesund' einholen.
- ✓Geburtsurkunde und Personennummer des Kindes bereitlegen; Nicht-EU-Urkunden apostillieren und beglaubigt übersetzen lassen, EU-Urkunden ohne Apostille.
- ✓Mehrere Wunsch-Einrichtungen angeben und bei Gemeinde und Kita nachfassen.
13. Haustier nach Bulgarien mitbringen
Lassen Sie zuerst den ISO-konformen Mikrochip setzen und impfen Sie erst danach gegen Tollwut, denn eine Impfung vor dem Chip-Datum ist ungültig und muss wiederholt werden. Halten Sie anschließend die Wartefrist ein und führen Sie je nach Herkunftsland den EU-Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung mit; bei Herkunft aus Russland, Belarus oder der Ukraine ist zusätzlich ein Tollwut-Titertest nötig.
- ✓Zuerst den ISO-konformen Mikrochip (15-stellig) setzen lassen.
- ✓Erst danach gegen Tollwut impfen – das Impfdatum darf nicht vor dem Chip-Datum liegen, das Tier muss mindestens 12 Wochen alt sein.
- ✓Die Wartefrist von 21 Tagen nach der Erstimpfung vor der Einreise einhalten.
- ✓Je nach Herkunft den EU-Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung mitführen.
- ✓Bei Herkunft aus Russland, Belarus oder der Ukraine einen Tollwut-Titertest machen: Blutabnahme frühestens 30 Tage nach der Impfung, Ergebnis mindestens 0,5 IU/ml, EU-zugelassenes Labor.
- ✓Danach die Wartezeit von drei Monaten bis zur Einreise einhalten.
- ✓An der Grenze Ausweis oder Zeugnis, Chipnummer und Impfnachweis griffbereit halten; der Chip muss lesbar sein und zum Dokument passen.
- ✓Nach Ankunft an der Südküste einen Tierarzt für EU-Ausweis, Registrierung und Folgeimpfungen suchen.
14. Bankkonto als Ausländer eröffnen
Rufen Sie vor dem Filialbesuch zwei bis drei Banken an der Südküste an und klären Sie eine Kernfrage: Genügt Reisepass oder EU-Personalausweis samt Meldeadresse, oder verlangt die Bank zwingend die Personennummer für Ausländer? Fragen Sie im selben Gespräch nach englisch- oder russischsprachigem Personal; wird Ihr Wunsch abgelehnt, können Sie das Basiskonto als Rechtsanspruch ausdrücklich einfordern.
- ✓Vorab zwei bis drei Filialen an der Südküste anrufen und fragen, ob Reisepass oder EU-Personalausweis mit Meldeadresse genügt oder die Personennummer für Ausländer zwingend ist.
- ✓Nach englisch- oder russischsprachigem Personal fragen.
- ✓Bei Ablehnung ausdrücklich das Basiskonto verlangen – darauf besteht ein Rechtsanspruch, eine Ablehnung ist nur bei begründetem Geldwäsche-Verdacht zulässig.
- ✓Reisepass oder EU-Personalausweis, ein zweites Ausweisdokument, Adressnachweis und – falls vorhanden – die Personennummer für Ausländer mitnehmen.
- ✓Einen Vor-Ort-Termin einplanen; ein reines Online-Onboarding gibt es für Ausländer meist nicht.
- ✓Euro-Zahlungen aus der EU kommen zum Inlandspreis an; vergleichen Sie daher nur noch die variablen Kosten: monatliche Kontoführung, Kartengebühr und Gebühr für Nicht-Euro-Eingänge.
- ✓Bestätigen lassen, dass SEPA und SEPA-Instant standardmäßig aktiv sind, und sich die IBAN geben lassen.
- ✓Online-Banking und Karte sofort aktivieren und zuerst eine kleine Test-Überweisung an sich selbst schicken, bevor Gehalt oder Kaution über das Konto laufen.
Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der verlinkten offiziellen Stellen.