Für Eigentümer · Diskret verkaufen
Ihre Immobilie verkaufen: verschwiegen, maßgeschneidert, kompetent.
Eine feste Ansprechpartnerin, absolute Diskretion und ein maßgeschneiderter Verkaufsweg. Ihre Immobilie erscheint nicht öffentlich im Netz, sondern wird kuratiert einem ausgewählten, geprüften Kreis von Interessenten vorgestellt. Persönlich begleitet, von der ersten Frage bis zum Notartermin.
- Diskretion
- Ihr Verkauf bleibt vertraulich. Recherche und Ansprache laufen anonym, nichts gelangt an die Öffentlichkeit oder an Nachbarn.
- Maßgeschneidert
- Eine Vermarktungsstrategie, die zu Ihrer Immobilie und Ihren Zielen passt, nicht von der Stange.
- Kompetent
- Faire, realistische Wertermittlung und ein gewachsenes Netzwerk an der Schwarzmeerküste.
- Off-Market
- Auf Wunsch ganz ohne öffentliches Angebot: Ihre Immobilie wird nur ausgewählten und geprüften Interessenten vorgestellt.
So arbeiten wir
- 01
Vertrauliches Erstgespräch
Sie schildern Ihr Anliegen, wir hören zu. Unverbindlich und diskret.
- 02
Einschätzung & Strategie
Realistische Wertermittlung und ein klarer, individueller Vermarktungsweg.
- 03
Diskrete Vermarktung
Kuratierte Präsentation an geprüfte Käufer, auf Wunsch off-market.
- 04
Abschluss & Begleitung
Von der Besichtigung bis zum Notar begleitet Svetlana persönlich.
Was Sie als Eigentümer bereithalten sollten
Fünf Punkte, die einen Verkauf verzögern, wenn sie fehlen, und ihn ruhig machen, wenn sie stimmen.
- Die Unterlagen
- Zum Verkauf gehören der Eigentumsnachweis, die Katasterskizze und die Steuerwert-Bescheinigung der Gemeinde. Bei Wohnungen kommen Angaben zur Anlage hinzu, bei Neubauten die Nutzungserlaubnis. Wer diese Papiere zusammen hat, bevor der erste Interessent fragt, verhandelt aus einer anderen Lage als jemand, der sie erst beschaffen muss.
- Die Lastenbescheinigung, auch in Ihrem Interesse
- Die Lastenbescheinigung aus dem Grundbuch zeigt Hypotheken, Pfändungen und eingetragene Klagen. Käufer lassen sie prüfen und ein Eintrag, den erst der Käufer entdeckt, kostet mehr als einer, den Sie vorher kennen. Alte Belastungen aus abgelösten Krediten stehen häufiger im Register, als Eigentümer vermuten, und lassen sich in Ruhe löschen, wenn man rechtzeitig davon weiß.
- Der Notartermin
- Zuständig ist der Notar am Ort der Immobilie. Er prüft Identität, Eigentum und den Willen beider Seiten, erfüllt die Geldwäsche-Prüfpflichten, beurkundet den Verkauf und veranlasst die Eintragung. Mit der Beurkundung geht das Eigentum über; die Zahlung wird üblicherweise Zug um Zug abgesichert.
- Offene Rechnungen und Zählerstände
- Strom- und Wasserrechnungen bleiben Verbindlichkeiten des bisherigen Kontoinhabers, gehen also nicht automatisch auf den Käufer über. Zählerstände und Ummeldung klärt man am besten zum Notartermin, mit quittierten Belegen. Grundsteuer und Müllgebühr schuldet der Eigentümer; der Käufer wird ab dem Folgemonat des Erwerbs steuerpflichtig.
- Sprache und Urkunden
- Spricht eine Partei kein Bulgarisch und beherrscht der Notar ihre Sprache nicht, bestellt der Notar einen Dolmetscher; wird das missachtet, ist die Beurkundung nichtig. Ausländische Vollmachten und Urkunden brauchen je nach Land Apostille oder Legalisierung. Wer aus dem Ausland verkauft, plant dafür Vorlauf ein.

