Fragen und Antworten · Orte an der Südküste
Was gilt vor dem Hausbau in Kableschkowo?
Die Gemeinde Pomorie hat eine Mitteilung zu einem Investitionsvorhaben nach Art. 4 Abs. 1 der bulgarischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUROVOS) bekannt gemacht. Geplant ist ein Wohngebäude mit 130 m² auf dem Grundstück UPI IV im Quartal 21 des Bebauungsplans von Kableschkowo. Auftraggeber ist eine Privatperson. Für Käufer bedeutet das: Schon für ein einzelnes Wohnhaus mit 130 m² schreibt das Umweltrecht eine Mitteilung vor, die die Gemeinde öffentlich bekannt macht. Das kostet Zeit vor dem Baubeginn. Zu beachten ist: Wer ein Grundstück in Kableschkowo kaufen will, prüft vorab, ob es wie hier als UPI im Bebauungsplan ausgewiesen ist und welche Vorhaben in der Nachbarschaft bereits angemeldet sind. Quelle: Gemeinde Pomorie.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

