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Fragen und Antworten · Orte an der Südküste

Was gilt vor dem Hausbau in Kableschkowo?

Die Gemeinde Pomorie hat eine Mitteilung zu einem Investitionsvorhaben nach Art. 4 Abs. 1 der bulgarischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUROVOS) bekannt gemacht. Geplant ist ein Wohngebäude mit 130 m² auf dem Grundstück UPI IV im Quartal 21 des Bebauungsplans von Kableschkowo. Auftraggeber ist eine Privatperson. Für Käufer bedeutet das: Schon für ein einzelnes Wohnhaus mit 130 m² schreibt das Umweltrecht eine Mitteilung vor, die die Gemeinde öffentlich bekannt macht. Das kostet Zeit vor dem Baubeginn. Zu beachten ist: Wer ein Grundstück in Kableschkowo kaufen will, prüft vorab, ob es wie hier als UPI im Bebauungsplan ausgewiesen ist und welche Vorhaben in der Nachbarschaft bereits angemeldet sind. Quelle: Gemeinde Pomorie.

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Svetlana – JCP