Ratgeber
Auswandern nach Bulgarien
Von Svetlana Junge · aktualisiert am
Sieben Schritte, in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich anfallen. Jeder Schritt führt zu der Seite, auf der er ausführlich steht.
Die kurze Antwort
Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ist der Umzug nach Bulgarien rechtlich unkompliziert: Die Freizügigkeit gilt, ein Visum ist nicht erforderlich, bei längerem Aufenthalt erfolgt eine Anmeldung bei der Migrationsdirektion. Anspruchsvoll ist nicht die Einreise, sondern der saubere Wechsel: Wer die deutsche Steuerpflicht beenden will, muss den Wohnsitz nach § 8 der Abgabenordnung und den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 der Abgabenordnung tatsächlich aufgeben, nicht nur die Meldeadresse ändern. Wer dazu unternehmerisch tätig ist, verlagert auch die Geschäftsleitung, denn nach § 10 der Abgabenordnung entscheidet der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung darüber, wo eine Gesellschaft besteuert wird. Der übliche Weg umfasst Wohnung, Anmeldung, Kontoeröffnung, Krankenversicherung und, wo passend, die Gründung einer bulgarischen Gesellschaft.
- 1. Prüfen, ob der Weg zu Ihnen passt
- Bulgarien ist kein Steuertrick, sondern ein Wohnort. Wer einen Teil des Jahres in Deutschland bleiben will und dort die Wohnung behält, wird die niedrigen Sätze nicht nutzen können und sollte das vorher wissen. Wer bereit ist, den Lebensmittelpunkt zu verlegen, findet an der Südküste ein Land mit europäischem Rechtsrahmen, mit dem Euro als Währung und mit Lebenshaltungskosten deutlich unter dem deutschen Niveau.
- 2. Die Region wählen
- Zwischen Sveti Vlas und der türkischen Grenze liegen sehr verschiedene Orte: lebhafte Küstenzentren, ruhige Dörfer im Hinterland, Städte mit ganzjähriger Infrastruktur wie Burgas und Pomorie. Wer im Winter dort ist, sieht den Unterschied deutlicher als im August. Die Ortsseiten beschreiben jeden Ort einzeln, mit Lage, Anbindung und Preisniveau.
- 3. Aufenthalt anmelden
- Für Unionsbürger gilt die Freizügigkeit. Bei einem Aufenthalt über die Kurzaufenthaltsdauer hinaus erfolgt die Anmeldung bei der Migrationsdirektion, die eine Bescheinigung ausstellt. Angehörige aus Drittstaaten benötigen einen eigenen Aufenthaltstitel; der Besitz einer Immobilie allein begründet kein Aufenthaltsrecht. Der Aufenthalts-Ratgeber führt die Statusarten und die Voraussetzungen im Einzelnen auf.
- 4. Wohnen: kaufen oder mieten
- Gebäude und Wohnungen können Unionsbürger unmittelbar erwerben. Bei Grund und Boden bestehen Beschränkungen je nach Staatsangehörigkeit; Käufer aus Drittstaaten erwerben Boden üblicherweise über eine bulgarische Gesellschaft. Der Kaufablauf beschreibt Reservierung, Prüfung, Notartermin und Eintragung Schritt für Schritt. Wer den Winter erst einmal erleben will, mietet im ersten Jahr und kauft danach.
- 5. Den steuerlichen Wohnsitz wirklich wechseln
- Das ist der Schritt, an dem am meisten hängt und der am häufigsten unterschätzt wird. Solange in Deutschland eine Wohnung verfügbar bleibt, besteht der Wohnsitz nach § 8 der Abgabenordnung fort und mit ihm die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 Prozent hält, muss zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Außensteuergesetzes prüfen lassen, und zwar bevor er zieht. Das Gesetz erlaubt auf Antrag die Zahlung in sieben Jahresraten und lässt den Anspruch bei einer Rückkehr innerhalb von sieben Jahren unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
- 6. Firma, wenn es zum Vorhaben passt
- Für Selbständige und Unternehmer gehört die bulgarische Gesellschaft zum Weg. Körperschaftsteuer 10 Prozent, Ausschüttung 5 Prozent, Buchführung und Jahresabschluss nach bulgarischem Recht. Entscheidend ist auch hier die tatsächliche Leitung vor Ort. Wer nur eine Anschrift mietet und weiter aus Deutschland führt, verlagert nichts und schafft ein Risiko statt eines Vorteils.
- 7. Ankommen: Konto, Gesundheit, Alltag
- Nach dem Umzug folgen Kontoeröffnung, Krankenversicherung, gegebenenfalls Kfz-Zulassung und Schule. Die Sprache ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob aus einem Aufenthalt ein Zuhause wird; das kyrillische Alphabet lernt man in wenigen Wochen, die Sprache begleitet einen länger. Der Ratgeber zum Ankommen behandelt Behörden, Gesundheitswesen, Sicherheit und Alltag ausführlich.
Was wir dabei übernehmen
Wir begleiten diesen Weg vollständig und an einer Stelle: die Auswahl der Region, die Suche nach Wohnung oder Haus, die Termine bei Behörden, die Kontoeröffnung, die Gründung über unser Netzwerk aus Steuerberatern, Anwälten und Notaren. Auf Deutsch, auf Russisch, auf Englisch und auf Bulgarisch. Sie sprechen dabei durchgehend mit derselben Person.
Orte an der Küste
Was diese Seite nicht ist
Diese Übersicht ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir erbringen weder Steuer- noch Rechtsberatung. Für steuerliche Entscheidungen gehören ein Steuerberater in Deutschland und ein Steuerberater in Bulgarien hinzugezogen. Angaben ohne Gewähr.
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