Fragen und Antworten · Service und Zusammenarbeit
Muss ich die Immobilie nach dem Kauf selbst bei der Gemeinde anmelden?
Ja. Nach dem Eigentumsübergang melden Sie die Immobilie bei der Gemeinde an, mit einer Steuererklärung nach Art. 14 des Gesetzes über lokale Steuern und Abgaben (ЗМДТ) innerhalb von zwei Monaten. Danach setzt die Gemeinde die jährliche Grundsteuer und die Müllgebühr fest. Die Grundsteuer bewegt sich im gesetzlichen Rahmen von 0,1 bis 4,5 Promille der steuerlichen Bewertung; den genauen Satz legt jede Gemeinde selbst fest, weshalb er sich zwischen Burgas, Pomorie, Sozopol und Tsarevo unterscheidet. Wer die Anmeldung versäumt, riskiert Nachzahlungen und Säumniszuschläge. Svetlana zeigt Ihnen Frist und Ansprechstelle der jeweiligen Gemeinde.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

