Fragen und Antworten · Steuern und Firma
Kann ich meine deutsche GmbH behalten und trotzdem in Bulgarien wohnen?
Möglich ist es, aber es sind zwei Fragen, nicht eine. Erstens die Anteile: Bei einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent nach § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes greift beim Ende der unbeschränkten Steuerpflicht die Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Außensteuergesetzes. Zweitens die Gesellschaft selbst: Führen Sie die GmbH künftig von Bulgarien aus, verschiebt sich ihr Ort der Geschäftsleitung nach § 10 der Abgabenordnung mit; das kann für die Gesellschaft eigene Folgen auslösen. Wer die GmbH behalten will, klärt beide Punkte vor dem Umzug, nicht danach. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

