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Wie funktioniert die Flat Tax von 10 % auf Einkommen?

Die 10 Prozent Flat Tax in Bulgarien ist ein einheitlicher Einkommensteuersatz ohne Progression: Er gilt gleich, ob die Jahresbemessungsgrundlage 20.000 oder 500.000 € beträgt. Seit dem 1. Januar 2008 gilt dieser Satz für natürliche Personen. Rechtsgrundlage ist Art. 48 des Einkommensteuergesetzes (ZDDFL), zuständig die Nationale Einnahmenagentur (NAP). Für Einzelkaufleute gilt ein Satz von 15 Prozent. Freie Berufe rechnen mit Normkosten: Sie ziehen 25 Prozent ohne Belege ab, als Bemessungsgrundlage bleiben 75 Prozent des Umsatzes. 75 Prozent × 10 Prozent ergeben 7,5 Prozent vom Umsatz. Die Jahreserklärung wird vom 10. Januar bis 30. April des Folgejahres abgegeben (Art. 53 Abs. 1 ZDDFL); Vorauszahlungen sind bis 30. April, 31. Juli und 31. Oktober fällig (Art. 67 Abs. 1 und 2 ZDDFL). Der Satz greift nur bei tatsächlicher Steuerpflicht in Bulgarien. Wer in Deutschland eine Wohnung (§ 8 AO) oder den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) behält, bleibt nach § 1 Abs. 1 EStG mit dem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Behalten beide Staaten den Anspruch, weist Art. 4 Abs. 2 DBA die Ansässigkeit einem Staat zu. Für den Investor entscheidet deshalb zuerst der Wohnsitz; erst danach wirkt der niedrige Satz. Rechenweg und Voraussetzungen stehen unter 10 Prozent Flat Tax in Bulgarien. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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Svetlana – JCP