Fragen und Antworten · Steuern und Firma
Grundsteuer 2027: Was ändert sich für Eigentümer?
Das Kabinett hat am 4. November 2026 ein Steuerpaket gebilligt, das im Gesetz über die örtlichen Steuern und Gebühren die Bemessungswerte für Gebäude, Grundstücke und Bauwerke anhebt: 2027 um 30 Prozent, 2028 und 2029 um je 35 Prozent. Die Höhe der Steuer bestimmen weiterhin die Sätze der einzelnen Gemeinden. Der Entwurf bedarf noch der gesetzlichen Verabschiedung, ein Datum des Inkrafttretens nennt die Meldung nicht. Für Eigentümer bedeutet das: Die Bemessungswerte steigen in drei Stufen, der tatsächliche Betrag hängt vom Satz der Gemeinde ab. Zu beachten ist, dass die Stufen erst nach der Verabschiedung gelten. Wer vermietet oder mehrere Objekte hält, erfragt bei der zuständigen Gemeinde die Sätze für 2027 und plant die Steuer entsprechend ein. Quelle: BTA.
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