Fragen und Antworten · Steuern und Firma
Müssen die Lastwagen einer bulgarischen Spedition alle acht Wochen nach Bulgarien zurück?
Nein, nicht mehr. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Pflicht am 4. Oktober 2024 für nichtig erklärt, verbundene Rechtssachen C-541/20 bis C-555/20. Vorsicht bei der Textsuche im Netz: Die konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bei EUR-Lex trägt den Stand vom 21. Februar 2022 und enthält die aufgehobene Pflicht weiterhin im Wortlaut. Alles Übrige aus dem Mobilitätspaket hat Bestand. Für die Fahrer gilt die eigene Rückkehrregel von vier Wochen unverändert, ebenso die Kabotageregeln mit drei Fahrten in sieben Tagen und vier Tagen Karenz.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

