Fragen und Antworten · Steuern und Firma
Bis wann ist die Steuererklärung in Bulgarien fällig?
Die Jahressteuererklärung für natürliche Personen ist bis zum 30. April des Folgejahres bei der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) einzureichen (Art. 50 ZDDFL). Das Abgabefenster öffnet am 10. Januar. Wer in Bulgarien ansässig ist, erklärt das Welteinkommen. Ansässig ist, wer eine ständige Anschrift in Bulgarien hat, sich mehr als 183 Tage in 12 Monaten dort aufhält oder dort den Lebensmittelpunkt hat (Art. 4 ZDDFL). Nicht Ansässige erklären nur Einkünfte aus bulgarischen Quellen, zum Beispiel Mieteinnahmen. Die Abgabe läuft elektronisch über das Portal der NAP. Dafür genügt ein kostenloser persönlicher Identifikationscode (PIK) der NAP oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Wer bis zum 31. März elektronisch abgibt, die fällige Steuer bis dahin zahlt und keine vollstreckbaren öffentlichen Schulden hat, erhält 5 % Rabatt auf die Nachzahlung. Für Eigentümer, die vermieten, bedeutet das: den Steuerstatus nach Art. 4 ZDDFL klären, Belege zu Einkünften und im Ausland gezahlten Steuern sammeln und für den Rabatt bis zum 31. März abgeben und zahlen.
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