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Fragen und Antworten · Steuern und Firma

Ich habe weiter Kunden in Deutschland. Geht der Wegzug trotzdem?

Kunden in Deutschland zu haben ist unschädlich, solange die Arbeit nicht dort stattfindet. Entscheidend ist, wo geleistet und geleitet wird, nicht wo die Rechnung hingeht. Wer von Bulgarien aus arbeitet und dort auch die Entscheidungen trifft, hat den Ort der Geschäftsleitung nach § 10 der Abgabenordnung in Bulgarien. Wer dagegen ein Büro, Personal oder feste Räume in Deutschland behält, kann dort eine steuerliche Anknüpfung schaffen und bleibt mit den entsprechenden Einkünften nach § 1 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes in Deutschland steuerpflichtig. Diesen Punkt sollte der Steuerberater vor der Umstellung ansehen. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

Svetlana – JCP