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Fragen und Antworten · Steuern und Firma

Ich will nur die Winter in Bulgarien verbringen und meine Wohnung behalten. Ändert das steuerlich etwas?

Nein. Solange die Wohnung in Deutschland verfügbar bleibt, besteht der Wohnsitz nach § 8 der Abgabenordnung fort, und mit ihm die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auf das gesamte Welteinkommen. Ein halbes Jahr Aufenthalt in Bulgarien ändert daran nichts, denn der deutsche Wohnsitz entfällt nicht dadurch, dass man anderswo ist. Das ist kein Nachteil, sondern nur eine andere Rechnung: Wer die Küste als Zweitwohnsitz nutzen will, plant ohne Steuerersparnis, dafür ohne Aufwand. Wer die Ersparnis will, muss den Lebensmittelpunkt wirklich verlegen. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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Svetlana – JCP