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Wie hoch sind die Steuern in Bulgarien?

Bulgarien arbeitet mit einheitlichen Sätzen, aber je Steuerart. Die Körperschaftsteuer beträgt 10 Prozent, die Einkommensteuer natürlicher Personen 10 Prozent, auf Dividenden fallen 5 Prozent an, und Einzelkaufleute zahlen 15 Prozent auf ihre Jahressteuerbemessungsgrundlage. Für Immobilien kommen kommunale Abgaben hinzu. Die Sätze im Überblick: Körperschaftsteuer 10 Prozent (Art. 20 des Körperschaftsteuergesetzes, ZKPO), Einkommensteuer 10 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage, Dividendensteuer 5 Prozent vom Bruttobetrag des Ausschüttungsbeschlusses, Einzelkaufleute 15 Prozent. Die Nationale Agentur für Einnahmen nennt diese Sätze auf ihren Seiten zur Körperschaftsteuer, zur Dividendensteuer, zur Einkommensteuer natürlicher Personen und zur Jahressteuer der Einzelkaufleute. Immobilien: Die Immobiliensteuer setzt der Gemeinderat zwischen 0,1 und 4,5 je tausend der Steuerbewertung fest (Art. 22 des Gesetzes über die örtlichen Steuern und Gebühren, ZMDT). Beim Erwerb fällt eine Erwerbsteuer zwischen 0,1 und 3 Prozent an (Art. 47 Absatz 2 ZMDT). Den Satz bestimmt jeweils die Gemeinde. Voraussetzung der Besteuerung: Als ansässig gilt nach Art. 4 Absatz 1 des bulgarischen Einkommensteuergesetzes (ZDDFL), wer eine ständige Adresse in Bulgarien hat, sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhält, von Bulgarien ins Ausland entsandt ist oder dort den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat. Wer eine ständige Adresse hat, dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen aber nicht in Bulgarien liegt, ist nicht ansässig (Art. 4 Absatz 5 ZDDFL). Ansässige erklären Einkünfte aus Bulgarien und aus dem Ausland, Nichtansässige nur Einkünfte aus bulgarischen Quellen. Ablauf und Fristen: Die auszahlende Gesellschaft behält die Dividendensteuer ein und zahlt sie bis Ende des Monats, der auf das Quartal des Ausschüttungsbeschlusses folgt. Sie meldet sie mit der Quartalserklärung (Formular 4001). Wer in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, kann über eine jährliche Steuererklärung eine Neuberechnung beantragen. Die Jahreserklärung natürlicher Personen wird vom 10. Januar bis 30. April des Folgejahres abgegeben. Wer elektronisch bis 31. März abgibt und fristgerecht zahlt, erhält einen Nachlass von 5 Prozent, höchstens 255,65 €. Einzelkaufleute geben vom 1. März bis 30. Juni ab und zahlen bis 30. Juni. Die Körperschaftsteuer folgt demselben Zeitfenster, 1. März bis 30. Juni. Durchgerechnetes Beispiel: Eine Gesellschaft erzielt 100.000 € Gewinn und schüttet alles an eine natürliche Person aus. Körperschaftsteuer 10 Prozent sind 10.000 €, auf die verbleibenden 90.000 € entfallen 5 Prozent, also 4.500 €. Die Gesamtbelastung beträgt 14.500 €, das sind 14,5 Prozent. Ein Einzelkaufmann mit 100.000 € Jahressteuerbemessungsgrundlage zahlt 15 Prozent, also 15.000 €, vor Abzug von Steuervergünstigungen. Häufige Missverständnisse: Der Satz von 10 Prozent ist kein Gesamtsatz, sondern gilt je Steuerart. Die Sätze gelten für Bulgarien und sagen nichts darüber, ob ein anderer Staat die Person besteuert. Wer in Deutschland einen Wohnsitz behält, bleibt dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes). Abgrenzung: Der Text nennt keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Umsatzsteuer. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Wohnsitz, Aufenthaltsdauer und Einkommensart ab; das klärt ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die Angaben sind Indikationen und ersetzen keine persönliche Beratung. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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Svetlana – JCP