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Fragen und Antworten · Aufenthalt und Leben

Woran macht das Finanzamt fest, ob ich wirklich weggezogen bin?

An den tatsächlichen Verhältnissen, nicht an Erklärungen. § 8 und § 9 der Abgabenordnung fragen, ob eine Wohnung beibehalten wird und wo sich jemand nicht nur vorübergehend aufhält. Nachprüfbar wird das an Umständen, die ohnehin Spuren hinterlassen: ob die deutsche Wohnung aufgegeben oder langfristig vermietet ist, wo Mietvertrag und Meldebescheinigung ausgestellt sind, wo Strom und Wasser verbraucht werden, wo die Konten geführt und die Karten eingesetzt werden, wo Kinder zur Schule gehen, wo das Auto zugelassen ist. Es entscheidet die Summe, nicht ein einzelnes Papier. Wer den Wegzug plant, sammelt diese Nachweise von Anfang an. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

Svetlana – JCP