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Fragen und Antworten · Aufenthalt und Leben

Muss ich in Bulgarien eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Das hängt an Deinem Steuerstatus. Als steuerlich ansässig giltst Du nach Art. 4 des Einkommensteuergesetzes, wenn eines dieser Merkmale zutrifft: ständige Adresse im Land, mehr als 183 Tage Aufenthalt in beliebigen zwölf Monaten oder Lebensmittelpunkt in Bulgarien. Eine bulgarische Meldeadresse allein macht Dich nicht ansässig, solange Dein Lebensmittelpunkt im Ausland bleibt. Wer ansässig ist, versteuert das Welteinkommen hier zu einem einheitlichen Satz von zehn Prozent. Für die Abgabe brauchst Du einen elektronischen Zugang zur Steuerbehörde, entweder den kostenlosen Zugangscode oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Sammle ganzjährig Belege, auch über im Ausland gezahlte Steuern, damit das Doppelbesteuerungsabkommen greift.

Aufenthalt

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Svetlana – JCP