Fragen und Antworten · Aufenthalt und Leben
Muss ich mich in Deutschland abmelden, und reicht das steuerlich?
Melderechtlich ja: Nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes hat sich abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug. Steuerlich entscheidet die Abmeldung nichts. Ob ein Wohnsitz fortbesteht, richtet sich nach § 8 der Abgabenordnung und damit nach den tatsächlichen Verhältnissen: Wer weiter über eine Wohnung verfügen kann, hat dort einen Wohnsitz, ob abgemeldet oder nicht. Beides gehört also erledigt, aber nur eines davon beendet die unbeschränkte Steuerpflicht. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

