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Welcher Umbau braucht in Bulgarien eine Genehmigung?
Das hängt von der Art der Arbeit ab. Nach Art. 151 des bulgarischen Raumordnungsgesetzes (ZUT) brauchen laufende Instandsetzung (Malern, Verputzen, Böden, Türen und Fenster in gleicher Größe), innere Umbauten ohne Eingriff ins Tragwerk und ohne Änderung der Zweckbestimmung sowie das Verglasen von Balkonen und Loggien keine Baugenehmigung. Genehmigungspflichtig ist alles, was tragende Wände entfernt oder versetzt, Öffnungen in tragende Wände bricht, Lasten oder die Zweckbestimmung von Räumen ändert oder in die Statik eingreift. Dann sind eine Baugenehmigung des Chefarchitekten der Gemeinde und ein Investitionsprojekt nötig, vorab ein Statiker oder Architekt. Fassade, Dach und Treppenhaus erfordern einen Beschluss der Etagen-Eigentümergemeinschaft. Für Käufer bedeutet das: Vor dem Kauf einer Wohnung zum Umbauen klären, in welche der drei Klassen der Plan fällt. Handwerker per Empfehlung suchen, ein schriftliches Festpreisangebot verlangen, in Raten nach Baufortschritt zahlen und die Gewährleistung im Vertrag festhalten.
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