Fragen und Antworten · Kaufen und verkaufen
Auf dem Grundstück ist schon ein Brunnen. Was gilt dann?
Für vorhandene, noch nicht registrierte Anlagen gibt es ein Nachtragsverfahren mit dem Formular РГ2. Die Frist dafür läuft bis zum 28. November 2039; sie wurde durch eine Gesetzesänderung vom Dezember 2025 verlängert. Für einen neu gebohrten Brunnen gilt diese Frist nicht, dort bleibt es bei den drei Monaten. Als Käufer fragen Sie am besten vor dem Notartermin nach der Registrierungsbescheinigung und klären im Kaufvertrag, wer eine fehlende Nachregistrierung übernimmt.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

