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Was kostet die Registrierung des Brunnens?

Für die Registrierung eines Brunnens zum privaten Eigenbedarf nennt die Verfahrensbeschreibung im Portal der Verwaltung keine Gebühr. Dass eine Gebühr fehlt, ist allerdings keine Zusage der Gebührenfreiheit; eine ausdrückliche Aussage zum Preis der Registrierung fand sich in den abgerufenen Quellen nicht. Fragen Sie die Beckendirektion, bevor Sie zahlen. Wasserentnahme: Das Wassergesetz gibt natürlichen Personen ein Recht auf unentgeltliche Wasserentnahme, wenn drei Bedingungen vorliegen. Sie sind Eigentümer oder Nutzer eines Grundstücks, das Grundstück liegt innerhalb der Grenzen eines Ortes oder einer Siedlung, und das Wasser dient Ihren eigenen Bedürfnissen. Erlaubt sind bis zu 10 Kubikmeter am Tag; Mineralwasser ist ausgenommen (Art. 43 Abs. 2). Die Befreiung gilt innerhalb von Höchstmengen je Gemarkung, die in den Plänen der Flussgebiete festgelegt sind und höchstens 50 Prozent der verfügbaren Ressourcen des obersten Grundwasserkörpers betragen dürfen (Abs. 4 Nr. 1). Für andere Fälle der individuellen Nutzung sind Gebühren nach einem Tarif des Ministerrats zu zahlen (Abs. 5). Eine Entnahmegenehmigung ist grundsätzlich in allen Fällen nötig, nicht aber in den Fällen des Art. 43 Abs. 2 und 3 (Art. 44 Abs. 1 Nr. 1). Verfahren: Erst anzeigen, dann bohren. Nach Art. 44 Abs. 4 darf ein Brunnen für unentgeltliche Entnahme ohne Genehmigung gebaut werden, nachdem der Eigentümer den Direktor der zuständigen Beckendirektion unterrichtet hat. Nach Art. 44 Abs. 5 melden Sie den Brunnen binnen drei Monaten nach dem Bau bei der Beckendirektion zur Eintragung ins Register an. Die Beckendirektion Schwarzmeerregion mit Sitz in Varna veröffentlicht dafür zwei Formulare: UG1 für die Anzeige des Baus und RG1 für die Anmeldung zur Registrierung. Wer die Pflichten nach Art. 44 Abs. 4 und 5 nicht erfüllt, riskiert eine Geldbuße (Art. 200 Abs. 1 Nr. 33); mehr dazu in der Antwort Was passiert, wenn ohne Anzeige gebohrt wurde. Bescheinigung: Für die Registrierungsbescheinigung für Grundwasserentnahmeanlagen nennt die Verfahrensbeschreibung eine Bearbeitungsfrist von einem Monat. Rechtsgrundlage ist Art. 119 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1 vom 10. Oktober 2007 über Erforschung, Nutzung und Schutz des Grundwassers. Privatpersonen richten ihre Anzeige an den Direktor der Beckendirektion. Bohrkosten: Die Bohrung selbst bezahlen Sie. Die Preise hängen von Tiefe, Untergrund und Firma ab. Belegte Marktpreise liegen nicht vor, deshalb nennt dieser Text keine. Holen Sie zwei bis drei örtliche Angebote ein. Beim Kauf eines Grundstücks mit Brunnen zeigt die Antwort Unterlagen zum Brunnen vor dem Kauf, welche Papiere Sie verlangen; zur Reihenfolge der Schritte siehe Reihenfolge beim Brunnen und zur Frage der Genehmigung Genehmigung für den Brunnen. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
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Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

Svetlana – JCP