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Fragen und Antworten · Aufenthalt und Leben

Wie ist der Aufenthalt für Nicht-EU-Bürger geregelt?

Für Kurzaufenthalte gilt für viele Nicht-EU-Bürger die 90/180-Tage-Regel. Ein längerer Aufenthalt setzt einen Aufenthaltstitel voraus, der über die Direktion Migration des Innenministeriums beantragt wird. Immobilienbesitz allein begründet noch kein Aufenthaltsrecht. Details im Aufenthalts-Ratgeber.

Aufenthalt

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Svetlana – JCP