Fragen und Antworten · Aufenthalt und Leben
Wie ist der Aufenthalt für Nicht-EU-Bürger geregelt?
Für Kurzaufenthalte gilt für viele Nicht-EU-Bürger die 90/180-Tage-Regel. Ein längerer Aufenthalt setzt einen Aufenthaltstitel voraus, der über die Direktion Migration des Innenministeriums beantragt wird. Immobilienbesitz allein begründet noch kein Aufenthaltsrecht. Details im Aufenthalts-Ratgeber.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

