Fragen und Antworten · Aufenthalt und Leben
Ich bin aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz, kann ich kaufen?
Ja. Der Schutzstatus regelt Ihren Aufenthalt, der Immobilienkauf folgt den allgemeinen Regeln für Ausländer: Wohnungen und Gebäude können Sie direkt erwerben. Amtliche und laufend aktualisierte Informationen zu Registrierung und Rechten bündeln das Regierungsportal Bulgaria for Ukraine und die staatliche Flüchtlingsagentur. Svetlana begleitet Sie auf Russisch durch Besichtigung, Bank und Notartermin.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

