Fragen und Antworten · Aufenthalt und Leben
Welche Stufen des Aufenthalts gibt es für Nicht-EU-Bürger?
Üblich ist der Weg über das Visum D zum verlängerten Aufenthalt (bis zu einem Jahr, verlängerbar). Nach fünf Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts kommen der Daueraufenthalt und die EU-weite Rechtsstellung des langfristig Aufenthaltsberechtigten in Betracht. Zuständig ist die Migrationsdirektion des Innenministeriums; die Formulare und Gebühren stehen auf deren amtlichen Seiten. Welcher Aufenthaltsgrund zu Ihrer Situation passt, klären Sie am besten vorab mit Svetlana.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

