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Welche Steuern und Nebenkosten fallen beim Kauf an?
Beim Kauf fallen drei staatlich geregelte Posten an: die kommunale Erwerbsteuer, die Notargebühr und die Eintragungsgebühr im Register. Für die Erwerbsteuer nennt das Gesetz nur einen Rahmen; den Satz legt jede Gemeinde fest. Eine einheitliche Prozentzahl für ganz Bulgarien gibt es deshalb nicht.
Erwerbsteuer: Der Steuer unterliegen entgeltlich erworbene Immobilien (Art. 44 Abs. 1 des Gesetzes über die örtlichen Steuern und Gebühren, ZMDT). Zahlen muss sie der Erwerber, wenn nichts anderes vereinbart ist (Art. 45 Abs. 1); ist der Erwerber im Ausland, ist nach Art. 45 Abs. 2 der Veräußerer steuerpflichtig. Wie weit Abs. 2 im Einzelfall reicht, legt dieser Text nicht aus. Bemessungsgrundlage ist die Bewertung in Euro zum Zeitpunkt der Übertragung (Art. 46 Abs. 1): der vereinbarte Preis, und liegt dieser unter der Steuerbewertung nach Anlage 2, die Steuerbewertung (Art. 46 Abs. 2 Nr. 1). Der Gemeinderat setzt den Satz zwischen 0,1 und 3 Prozent fest (Art. 47 Abs. 2). Gezahlt wird in der Gemeinde, in der die Immobilie liegt, und zwar bei der Übertragung (Art. 49 Abs. 1 und 2). Notare vollziehen das Geschäft erst, nachdem sie die Zahlung festgestellt haben (Art. 50 Abs. 1). Rechenbeispiel mit angenommenem Preis von 150.000 €, der nicht unter der Steuerbewertung liegt: Der gesetzliche Rahmen ergibt 150 € bis 4.500 €. Läge bei einem Preis von 100.000 € die Steuerbewertung bei 120.000 €, wäre die Basis 120.000 € und der Rahmen 120 € bis 3.600 €. Den tatsächlichen Satz nennt die Satzung der jeweiligen Gemeinde; sie wurde hier nicht abgerufen.
Eintragung: Für die Eintragung eines eintragungspflichtigen Aktes erhebt die Registeragentur nach ihrem Gebührentarif 0,1 Prozent des Preises, zu dem der Akt besteuert wird (Art. 2 Abs. 1), mit einem Mindestbetrag, den der abgerufene Tarif noch in der früheren Landeswährung nennt. Bei 150.000 € sind das 150 €.
Notargebühr: Der Notartarif richtet sich nach dem beurkundeten materiellen Interesse (Abschnitt II Punkt 8). Er enthält sieben Stufen mit je einem Sockelbetrag; für den jeweils übersteigenden Teil sinkt der Satz von 1,5 Prozent über 1,3, 0,8, 0,5 und 0,2 auf 0,1 Prozent, und der Tarif sieht einen Höchstbetrag vor. Die Betragsgrenzen nennt die abgerufene Fassung des Tarifs noch in der früheren Landeswährung; deshalb enthält dieser Text keine Euro-Beträge für die Notargebühr.
Grundsteuer: Bei der Übertragung zahlt der Veräußerer die bis zur Übertragung fällige Grundsteuer einschließlich des Übertragungsmonats vor der Übertragung (Art. 28 Abs. 3 ZMDT). Der Erwerber schuldet sie ab dem Beginn des Monats, der auf die Übertragung folgt, sofern nicht der Veräußerer bereits gezahlt hat (Art. 15 Abs. 2 ZMDT).
Eine Gesamtprozentzahl der Nebenkosten nennt dieser Text nicht, weil Gemeindesatz und Notargebühr je Fall abweichen. Maklerprovision und anwaltliche Prüfung sind vertraglich zu vereinbarende Posten und nicht Gegenstand dieses Textes. Den eigenen Fall rechnet der Kaufnebenkostenrechner; den Weg vom Vorvertrag zur Eintragung beschreibt die Seite Kaufablauf, die amtlichen Quellen stehen im Linkverzeichnis. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDie Beträge für Ihren eigenen Kaufpreis rechnet der Kaufnebenkostenrechner unter Wohnung oder Haus kaufen in Bulgarien.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

