Fragen und Antworten · Kaufen und verkaufen
Brauche ich für den Brunnen eine Genehmigung?
Für den privaten Eigenbedarf brauchen Sie keine wasserrechtliche Entnahmegenehmigung. Was Sie brauchen, ist eine Anzeige vor Baubeginn: Der Direktor der zuständigen Bassindirektion muss unterrichtet werden, bevor gebohrt wird. Das steht in Art. 44 Abs. 4 des Wassergesetzes. Für die Südküste ist die Bassindirektion Schwarzmeerregion in Varna zuständig.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

