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Aufenthalt & Niederlassung in Bulgarien

Wer darf wie lange bleiben, und welche Rolle Immobilie und Firma dabei spielen. Ein Überblick für EU- und Nicht-EU-Bürger.

1. Die Statusarten im Überblick
Vier Gruppen sind zu unterscheiden: der bulgarische Staatsangehörige (National); der EU-/EWR-Bürger mit Freizügigkeit; der Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltstitel (Resident); und der Kurzaufenthalt bis 90 Tage. EU-Bürger richten sich nach dem Freizügigkeitsgesetz (ЗВПНРБ), Nicht-EU-Bürger nach dem Ausländergesetz (ЗЧРБ).
2. EU- und EWR-Bürger
Bis zu drei Monate halten Sie sich allein mit Personalausweis oder Reisepass auf. In dieser Zeit darf keine Aufenthaltsgenehmigung verlangt werden. Für einen längeren Aufenthalt registrieren Sie sich und erhalten eine Bescheinigung über den Langzeitaufenthalt (bis zu fünf Jahre); Voraussetzung ist eine Erwerbstätigkeit oder ausreichende eigene Mittel mit Krankenversicherung. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt entsteht das Daueraufenthaltsrecht. Der Immobilienbesitz spielt dabei keine Rolle. Der Aufenthalt richtet sich allein nach der Freizügigkeit.
3. Kurzaufenthalt für Nicht-EU-Bürger (90 Tage)
Für Nicht-EU-Bürger gilt die 90/180-Regel: bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, je nach Staatsangehörigkeit visumfrei oder mit Schengen-Visum. Bulgarien ist seit 2024/2025 vollwertiges Schengen-Mitglied (Luft- und Seegrenzen seit März 2024, Landgrenzen seit Januar 2025).
4. Langzeitaufenthalt für Nicht-EU-Bürger
Wer länger als 90 Tage bleiben will, braucht ein Langzeit-Einreisevisum (Visum D) und anschließend einen Aufenthaltstitel. Drei Stufen: продължително (Langfristaufenthalt, bis ein Jahr, verlängerbar), дългосрочно (Daueraufenthalt, fünf Jahre) und постоянно (unbefristete Niederlassung).
5. Eine Immobilie ist kein Aufenthaltsrecht
Ein häufiger Irrtum: Ein normaler Immobilienkauf verschafft Nicht-EU-Bürgern kein Aufenthaltsrecht. Eigentum allein ist kein Aufenthaltsgrund. Nötig ist stets eine gesetzliche Grundlage nach dem Ausländergesetz; etwaige gesetzliche Investitions-Sonderfälle sind gesondert anwaltlich zu prüfen. Als Eigentümer nutzen Sie die normale 90-Tage-Regel. Ein längerer Aufenthalt erfordert einen eigenen Titel. (Die frühere Staatsbürgerschaft gegen Investition wurde 2022 abgeschafft.)
6. Der Weg über eine Firma, gemeinsam mit Svetlana
Käufer von außerhalb der EU, die mehr als Urlaub suchen, fragen oft nach einem längeren Aufenthalt. Wichtig vorab: Eine bulgarische Gesellschaft (ООД), über die Nicht-EU-Käufer Grundstücke halten, begründet für sich genommen kein Aufenthaltsrecht. Ein Aufenthalt über eine eigene Firma ist an strenge Voraussetzungen geknüpft (etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen für bulgarische Staatsbürger), und eine Handelsvertretung darf selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Ob ein Weg trägt, entscheidet die behördliche Einzelfallprüfung. Eine Firmengründung garantiert keinen Aufenthalt. Davon unabhängig ist Bulgarien als Wirtschaftsstandort attraktiv: pauschal 10 % auf Unternehmens- und Einkommensteuer und nur 5 % auf Dividenden, mit die niedrigsten Sätze der EU. Svetlana koordiniert Prüfung und Umsetzung mit ihrem Netzwerk aus Anwälten, Notaren und Steuerberatern, von der Firmengründung über die steuerliche Gestaltung bis zur Begleitung des Aufenthaltsverfahrens.

Dieser Überblick (Stand 2026) ersetzt keine Migrations-, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall; Voraussetzungen, Fristen und Beträge hängen von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsgrund ab. Svetlana stellt den Kontakt zu ihrem Netzwerk aus Anwälten, Notaren und Steuerspezialisten her.

Leben & Kultur

Leben & Kultur: Ankommen im bulgarischen Alltag

Bulgarien ist sicher und gastfreundlich. Der Alltag läuft an einigen Stellen anders als in Westeuropa. Wer das vorher weiß, kommt schneller an und genießt das Land von der ersten Woche an. Die folgenden Hinweise sollen den Start erleichtern.

Sprache und Schrift: Englisch, Kyrillisch und der russische Vorteil
In den Städten, an der Küste und bei jüngeren Menschen kommt man mit Englisch gut zurecht. Für Behörden und das Hinterland hilft das kyrillische Alphabet. In kleinen Orten im Landesinneren sind Ortsschilder, Formulare und Speisekarten mitunter allein kyrillisch, während an der Küste und in den Städten meist auch die lateinische Schrift danebensteht. Wer Russisch spricht, hat einen großen Vorteil: Bulgarisch und Russisch sind eng verwandt, und Russisch wird fast überall verstanden. Schon ein paar Worte Bulgarisch erleichtern den Kontakt.
Mentalität: zurückhaltend, aber verlässlich
Viele Bulgaren begegnen Fremden zunächst zurückhaltend. Das ist keine Ablehnung, sondern Höflichkeit. Wer den persönlichen Kontakt sucht, gewinnt Vertrauen und Hilfsbereitschaft. Der persönliche Weg zählt mehr als das Formular, vieles läuft über direkten Austausch statt über E-Mail. Eine ausgeprägte Rückmeldekultur, wie sie viele aus Westeuropa kennen, ist weniger verbreitet. Wer freundlich, aber klar sagt, was er braucht, kommt am weitesten.
Notartermin, Behörden und Service
Vieles wird zuverlässig erledigt, der Stil unterscheidet sich aber deutlich von Westeuropa. Bestes Beispiel ist der Notartermin: Er läuft als Mengengeschäft, überwiegend über Notariatsgehilfen; die Urkunde wird in der Regel nicht vorgelesen, und eine juristische Vorabprüfung wie in Deutschland gibt es nicht. Für viele Deutsche ist das im ersten Moment ein Schock. Ein beeidigter Übersetzer ist dabei, und Svetlana bereitet den Termin nach dem Standard vor, den Sie gewohnt sind. Bei Handwerkern lohnt es sich, Zusagen freundlich nachzuhalten. Der Service in Restaurants und Geschäften ist mitunter nüchterner; ein Dauerlächeln unter Fremden ist dort unüblich und kein Zeichen von Unfreundlichkeit.
Sicherheit und ein ehrliches Miteinander
In Bulgarien ist die Kriminalität niedrig und aufdringliches Verhalten die Ausnahme. In den großen Ferienzentren wie Sonnenstrand und Goldstrand ist in der Hochsaison, wie in jedem stark besuchten Ferienort, etwas mehr Aufmerksamkeit angebracht. Abseits davon erleben Sie einen entspannten und respektvollen Alltag.
Svetlanas Rolle: Ihre Brücke vor Ort
Hier liegt Svetlanas Stärke. Sie kennt beide Welten und gleicht die kulturellen Unterschiede aus. Sie bereitet Termine nach dem Standard vor, den Sie aus Westeuropa gewohnt sind, bespricht die Unterlagen vorab mit Anwälten und Notariat und begleitet Sie sprachlich. So wird ein zunächst fremdes Umfeld schneller vertraut.
Erstgespräch mit Svetlana
Svetlana – JCP