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Fragen und Antworten · Service und Zusammenarbeit

Ist der Maklerberuf in Bulgarien reguliert?

Nein. Und das sollten Sie wissen, bevor Sie irgendjemandem vertrauen. Anders als in Deutschland gibt es keine Gewerbeordnung und keine berufsständische Aufsicht für Makler; hier kann sich jeder Makler oder auch Steuerberater nennen. Den Servicestandard Zentraleuropas dürfen Sie nicht erwarten, und eine Berufshaftpflichtversicherung ist faktisch unbekannt, im Schadensfall haftet niemand. Besonders wachsam sollten Sie bei vermeintlichen Landsleuten sein, die sich hier als Makler oder Berater präsentieren und oft kein Wort Bulgarisch sprechen: Sie verkaufen ihren Landsleuten mit windigen Versprechen völlig überteuerte Objekte und inkompetente Dienste. Ein einfacher Test entlarvt sie: Wer kein Bulgarisch spricht, kann weder Register prüfen noch mit Notar, Gemeinde oder Verkäufer verhandeln, und damit kein seriöser Vermittler sein. Fragen Sie nach Sprache, Referenzen und lokaler Präsenz, bevor Sie unterschreiben. Oder fragen Sie gleich Svetlana: Sie ist hier zu Hause, spricht die Sprache der Ämter und lebt von ihrem Ruf an dieser Küste. Zwei Punkte fehlen hier, die in Deutschland selbstverständlich sind. Die Provision ist frei verhandelbar; es gibt keine Gebührenordnung und keinen üblichen Satz, auf den Sie sich berufen könnten. Und für Geld, das Sie einem Makler anvertrauen, gibt es kein Sicherungssystem: kein Anderkonto des Maklers, keinen Entschädigungsfonds, keine Kammer, bei der Sie sich beschweren könnten. Geschützt liegt Geld nur auf dem Sonderkonto des Notars, auf das Gläubiger des Notars nicht zugreifen können (Art. 25а ЗННД), oder auf dem Klientenkonto eines Rechtsanwalts, das nicht zu seinem Vermögen gehört und nicht gepfändet werden kann (Art. 39 Rechtsanwaltsgesetz). Anzahlung und Kaufpreis zahlen Sie deshalb nie an den Makler. Prüfen Sie deshalb selbst, bevor Sie unterschreiben: die tagesaktuelle Lastenbescheinigung aus dem Grundbuch, die Katasterskizze und die steuerliche Bewertung. Der Notar prüft das Eigentum des Verkäufers (Art. 586 Abs. 1 ГПК), Hypotheken und Pfändungen aber nur im Auftrag der Parteien (Art. 22 ЗННД). Ein Vermittler, der Ihnen diese drei Papiere nicht von sich aus vorlegt, arbeitet nicht sorgfältig. Am Ende bleibt die eine Frage, die kein Register beantwortet: Wer arbeitet hier sauber? Diese Namen stehen nirgends geschrieben. Svetlana kennt sie, weil sie seit Jahren an dieser Küste lebt und mit denselben Notaren, Ämtern und Handwerkern arbeitet.

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Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

Svetlana – JCP