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Was passiert mit meiner bulgarischen Immobilie im Erbfall?
Innerhalb der EU bestimmt in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das anwendbare Erbrecht; per Testament lässt sich stattdessen das Heimatrecht wählen. Die Erben lassen die bulgarische Immobilie anschließend über Notar und Register umschreiben, auch das geht per Vollmacht ohne Anreise. Für die Nachlassplanung über Ländergrenzen arbeitet Svetlana mit Anwälten und Notaren in Bulgarien und Deutschland zusammen.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

