Fragen und Antworten · Kaufen und verkaufen
Prüft der Notar die Immobilie vor dem Kauf?
Das Eigentum ja, die Lasten nicht. Der Notar prüft, ob der Verkäufer Eigentümer ist und die besonderen Voraussetzungen des Geschäfts vorliegen (Art. 586 Abs. 1 ГПК), und ob eine Sicherungsmaßnahme nach dem Einziehungsgesetz besteht (Art. 25 Abs. 2 ЗННД). Hypotheken und Pfändungen fragt er nur im Auftrag der Parteien ab (Art. 22 ЗННД). Die Lastenprüfung gehört deshalb vor den Notartermin, in die Hände eines Anwalts: Lastenbescheinigung über zehn Jahre, Katasterskizze, Steuerwert-Bescheinigung, Vollmachten einschließlich Widerruf, bei Neubauten Nutzungserlaubnis und Bebauungsplan. Svetlana arbeitet dafür mit erfahrenen Anwälten aus ihrem Netzwerk zusammen und gibt kein Objekt ohne diese Vorprüfung zur Beurkundung.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

