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Fragen und Antworten · Kaufen und verkaufen

Hafte ich für offene Grundsteuer oder Müllgebühren des Vorbesitzers?

Vor der Beurkundung muss der Verkäufer nachweisen, dass keine offenen lokalen Steuern und Gebühren auf der Immobilie liegen. Grundlage ist die steuerliche Bewertung (данъчна оценка), die die Gemeinde nach Art. 264 der Steuer- und Sozialversicherungs-Verfahrensordnung (ДОПК) für den Notartermin ausstellt; ergänzend lässt sich eine Bescheinigung über offene oder fehlende Verbindlichkeiten nach Art. 87 Abs. 6 ДОПК einholen. Offene Grundsteuer und Müllgebühr müssen vor dem Eigentumsübergang beglichen sein. Sonst beurkundet der Notar nicht. Deshalb gehört die Abfrage dieser Nachweise in die Vorprüfung. Svetlana lässt beide Bescheinigungen vor dem Termin über den Anwalt ziehen.

Kaufablauf

Hafte ich für offene Grundsteuer oder Müllgebühren des Vorbesitzers?Frage offen? Mit Svetlana sprechen

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

Svetlana – JCP