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Welche Gewährleistung gilt bei einem Neubau vom Bauträger?
Für Neubauten gelten gesetzliche Mindest-Garantiefristen nach Art. 160 des Raumordnungsgesetzes (ЗУТ) und der Verordnung Nr. 2 von 2003: unter anderem zehn Jahre für tragende Konstruktion und Fundamente, acht Jahre für Umbauten und Sanierungen sowie sieben Jahre für Abdichtungen, Wärme- und Schalldämmung. Die Fristen laufen ab der Nutzungsgenehmigung (Akt 16) und dürfen vertraglich nicht unterschritten werden. Beim Kauf vom Plan lohnt der Blick auf Bonität und Referenzen des Bauträgers, damit die Gewährleistung im Ernstfall auch werthaltig ist. Svetlana prüft Bauträger und Abnahmeprotokolle vor dem Kauf.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

