Fragen und Antworten · Kaufen und verkaufen
Darf ich meine Wohnung an Urlauber vermieten, und was muss ich anmelden?
Ja, und zwar auch als Privatperson ohne Gewerbe. Melde die Unterkunft vor dem ersten Inserat an: Für Gästezimmer und Gästeapartments der Klasse B gilt seit 2020 keine Kategorisierung mehr, sondern eine Registrierung. Dafür reichst Du beim Bürgermeister Deiner Gemeinde eine Antrags-Erklärung nach Art. 129а des Tourismusgesetzes ein und erhältst binnen sieben Tagen eine Registriernummer; die Gemeinde trägt das Objekt selbst ins nationale Register ein. Danach legst Du ein Profil im landesweiten Meldesystem für Touristeninformation an und übermittelst jede An- und Abreise innerhalb von 24 Stunden. Bei der Gemeinde meldest Du Dich zusätzlich für die Kurtaxe an, deren Höhe je Gemeinde und Kategorie unterschiedlich ist.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

