Fragen und Antworten · Steuern und Firma
Wenn ich in Bulgarien steuerlich ansässig werde, bin ich das Außensteuerrecht meines Heimatlands los?
Nein. Und das ist ein häufiges, teures Missverständnis. Die steuerliche Ansässigkeit in Bulgarien (in der Regel bei Lebensmittelpunkt oder über 183 Tagen Aufenthalt) sagt nichts darüber aus, ob Ihr Heimatland Sie weiterhin oder nachlaufend besteuert. Viele Länder, darunter Deutschland, haben ein eigenes Außensteuerrecht mit Wegzugsbesteuerung und erweiterter beschränkter Steuerpflicht, das unabhängig davon greift. Dringende Empfehlung: Klären Sie die Risiken VOR dem Wegzug mit einem Außensteuer-Experten Ihres Herkunftslands. Wichtig zur Einordnung: Ein bulgarischer Steuerberater ist kein geschützter Beruf und darf ausschließlich zu bulgarischem Recht Auskunft geben, nicht zu ausländischem Steuerrecht. Svetlana kennt die deutsche Außensteuer-Problematik aus der Praxis, darf und wird aber nicht steuerlich beraten, prüfen Sie es zusätzlich immer im Herkunftsland.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

