Fragen und Antworten · Kaufen und verkaufen
Brauche ich für eine Renovierung eine Baugenehmigung?
Nicht für alles. Malern, Böden und eine Badsanierung ohne Eingriff in Statik und Leitungen gelten als laufende Instandhaltung und brauchen nach dem Raumordnungsgesetz keine Genehmigung. Sobald Du tragende Wände, den Grundriss oder die Fassade anfasst, ist ein Bauschein des Hauptarchitekten Deiner Gemeinde nötig. Frag bei der Bauabteilung nach, bevor Du eine Wand öffnest, und hol bei Eingriffen an Fassade oder Gemeinschaftsflächen zusätzlich den Beschluss der Eigentümerversammlung. Bei den Handwerkern gilt: mindestens drei Angebote, Referenzen vor Ort ansehen, Festpreis mit Zahlungsplan nach Baufortschritt, keine hohe Vorkasse. Die Schlussrate erst nach Abnahme, jede Zahlung gegen Quittung.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

