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Wie vererbe ich eine Immobilie in Bulgarien?
Zwei Fragen bestimmen die Erbfolge bei einer Immobilie in Bulgarien: welches Recht gilt und welche Form Ihre letztwillige Verfügung hat.
Welches Recht gilt, regelt die Verordnung (EU) Nr. 650/2012. Ohne Rechtswahl unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge dem Recht des Staates, in dem Sie im Zeitpunkt Ihres Todes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten (Art. 21 Abs. 1). Bei offensichtlich engerer Verbindung zu einem anderen Staat gilt dessen Recht (Art. 21 Abs. 2). Sie können stattdessen das Recht des Staates wählen, dem Sie im Zeitpunkt der Wahl oder Ihres Todes angehören, ausdrücklich in der Verfügung von Todes wegen oder aus deren Bestimmungen ersichtlich (Art. 22 Abs. 1 und 2). Das gewählte Recht regelt auch den verfügbaren Teil des Nachlasses und die Pflichtteile (Art. 23 Abs. 2 Buchst. h).
Form nach bulgarischem Erbgesetz: Letztwillig verfügen kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht wegen Geistesschwäche unter volle Entmündigung gestellt ist und vernünftig handeln kann (Art. 13). Die Verfügung ist notariell oder eigenhändig (Art. 23). Die notarielle errichtet der Notar in Anwesenheit zweier Zeugen; Erblasser, Zeugen und Notar unterschreiben (Art. 24). Die eigenhändige schreiben Sie vollständig selbst, mit Datum, und unterschreiben sie (Art. 25 Abs. 1). Sie können sie dem Notar in einem verschlossenen Umschlag zur Verwahrung übergeben (Art. 25 Abs. 2). Nach der Verordnung ist die Form auch wirksam, wenn sie dem Recht des Staates entspricht, in dem das unbewegliche Vermögen liegt, soweit es dieses Vermögen betrifft (Art. 27 Abs. 1 Buchst. e).
Pflichtteil, sofern bulgarisches Recht gilt: Bei Abkömmlingen ohne Ehegatten beträgt die geschützte Quote bei einem Kind die Hälfte, bei zwei und mehr Kindern zwei Drittel (Art. 29 Abs. 1). Der Ehegatte hat die Hälfte, wenn er allein erbt, und ein Drittel neben Eltern (Art. 29 Abs. 3). Neben Abkömmlingen entspricht seine Quote der eines Kindes; der verfügbare Teil beträgt bei einem Kind ein Drittel, bei zwei Kindern ein Viertel, bei drei und mehr Kindern ein Sechstel.
Die Masse, auf die sich die Quote bezieht, ist nicht der reine Nachlass: Vom Nachlass sind die Schulden abzuziehen, dann werden Schenkungen hinzugerechnet, außer üblichen (Art. 31 Erbgesetz). Rechenweg, Annahme Masse 300.000 €: Bei zwei Kindern ohne Ehegatten sind 2/3 geschützt, also 300.000 € × 2/3 = 200.000 €, frei verfügbar bleiben 100.000 €. Mit Ehegatten und zwei Kindern beträgt der verfügbare Teil 1/4, also 75.000 €. Verletzt eine Verfügung oder Schenkung die Quote, kann der Berechtigte Herabsetzung verlangen (Art. 30 Abs. 1).
Erbschaftsteuer: Der überlebende Ehegatte und Erben in gerader Linie zahlen keine Erbschaftsteuer (Art. 31 Abs. 2 des Gesetzes über die örtlichen Steuern und Gebühren). Der Gemeinderat setzt für Geschwister und deren Kinder 0,4 bis 0,8 Prozent auf den Erbteil oberhalb eines Freibetrags fest, für alle übrigen Personen 3,3 bis 6,6 Prozent (Art. 36). Der Freibetrag steht im abgerufenen Gesetzesstand vom 19.08.2025 mit 250.000 in der damaligen Landeswährung; den Euro-Wert nach der Umstellung 2026 klären Sie vor der Planung. Die Erklärung ist binnen sechs Monaten bei der Gemeinde des letzten Wohnsitzes des Erblassers abzugeben; hatte er Wohnsitz im Ausland, bei der Gemeinde, in der der größere Teil seines Vermögens in Bulgarien liegt (Art. 32 Abs. 1). Für entferntere Erben beginnt die Frist mit der Kenntnis vom Erbfall (Art. 32 Abs. 2).
Abgrenzung: Die deutsche Erbschaftsteuer ist nicht Gegenstand. Zum Erwerb führt die Seite Kaufablauf (/kaufablauf). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

