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Wie hoch ist die Belastung in Deutschland zum Vergleich?
Bei 100.000 € Gewinn einer deutschen Kapitalgesellschaft und voller Ausschüttung an eine natürliche Person liegt die Gesamtbelastung unter den unten genannten Annahmen bei 48,57 Prozent. In Bulgarien ergibt dieselbe Rechnung 14,5 Prozent.
Gesellschaftsebene, 30,14 Prozent: Die Körperschaftsteuer beträgt für Veranlagungszeiträume bis 2027 15 Prozent (§ 23 Abs. 1 KStG). Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer (§ 4 SolZG); zusammen sind das 15,825 Prozent. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus der Steuermesszahl von 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG) und dem Hebesatz, den die Gemeinde festlegt (§ 16 Abs. 1 GewStG). Der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden lag 2024 bei 409 Prozent (Statistisches Bundesamt); damit beträgt die Gewerbesteuer 14,315 Prozent. Zusammen sind es 30,14 Prozent.
Ausschüttungsebene, 18,43 Prozent des Gewinns: Von 100.000 € bleiben nach der Gesellschaftsebene 69.860 €. Auf die Ausschüttung beträgt die Einkommensteuer 25 Prozent (§ 32d Abs. 1 EStG); als Kapitalertragsteuer wird derselbe Satz erhoben (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Der Solidaritätszuschlag beträgt darauf 5,5 Prozent (§ 3 Abs. 1 Nr. 5, § 4 SolZG), zusammen 26,375 Prozent. Das sind 18.427 €. In der Summe fließen 48.567 € an den Staat, es bleiben 51.433 €.
Annahmen der Rechnung: Der Gewinn entspricht dem Gewerbeertrag ohne Hinzurechnungen und Kürzungen, die Gewerbesteuer mindert den Gewinn nicht, es fällt keine Kirchensteuer an, und es gibt keinen Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. Nach dieser Vorschrift gilt der Satz von 25 Prozent auf Antrag nicht für Dividenden aus einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent, oder von mindestens 1 Prozent bei beruflicher Tätigkeit mit maßgeblichem unternehmerischem Einfluss; dann ändert sich die Rechnung.
Abweichungen: Den Hebesatz bestimmt jede Gemeinde selbst; bestimmt sie keinen höheren, gilt 280 Prozent (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Bei 280 Prozent beträgt die Gewerbesteuer 9,8 Prozent, die Gesamtbelastung läge nach derselben Rechnung bei 45,24 Prozent. Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 schrittweise: 14 Prozent im Jahr 2028, 13 Prozent 2029, 12 Prozent 2030, 11 Prozent 2031 und 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG).
Bulgarien: Die Körperschaftsteuer beträgt 10 Prozent (Art. 20 des Gesetzes über die Körperschaftsteuer). Auf Dividenden an natürliche Personen erhebt Bulgarien 5 Prozent als Abgeltungsteuer (Art. 38 des Gesetzes über die Einkommensteuer natürlicher Personen); nach den Angaben der bulgarischen Steuerverwaltung gilt das für inländische und ausländische natürliche Personen. Die Rechnung lautet 10 Prozent plus 5 Prozent von den verbleibenden 90 Prozent, also 14,5 Prozent.
Gesellschafter in Deutschland: Die 14,5 Prozent beschreiben nur die bulgarische Seite. Ist der Gesellschafter in Deutschland ansässig, darf Deutschland die Dividende besteuern. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Bulgarien darf Bulgarien an der Quelle höchstens 15 Prozent des Bruttobetrags erheben, wenn der Nutzungsberechtigte keine Gesellschaft mit mindestens 10 Prozent Beteiligung ist (Art. 10 Abs. 2 Buchst. b). Deutschland rechnet die bulgarische Steuer nach den deutschen Anrechnungsvorschriften an (Art. 22 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa).
Weitere Zahlen zur Gegenüberstellung stehen auf den Seiten Steuern und Investieren sowie in der FAQ zur Dividendensteuer. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
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