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Fragen und Antworten · Kaufen und verkaufen

Was gilt bei illegalen Bauten und Schwarzbauten?

Bauten ohne Baugenehmigung oder im Widerspruch zum Bebauungsplan gelten nach Art. 225 des Raumordnungsgesetzes (ZUT) als illegal; den Abriss ordnet je nach Baukategorie die Nationale Baukontrolle (DNSK) oder der Bürgermeister an. Ältere Bauten, die bis zum 31.03.2001 errichtet wurden und den damaligen Vorschriften entsprachen, können als geduldet gelten, für den notariellen Verkauf braucht es dann die Duldungsbescheinigung der Gemeinde, die den Bau aber nicht legalisiert. Bauten nach dem 31.03.2001 ohne Genehmigung sind nicht duldungsfähig und bleiben abrissgefährdet, vor dem Kauf also unbedingt die Genehmigungslage prüfen. Details und Links im Ratgeber.

Kaufablauf

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Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

Svetlana – JCP