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Fragen und Antworten · Kaufen und verkaufen

Welche Abstände, Höhen und Nutzungsregeln gelten beim Bauen, und warum sind sie je Gemeinde verschieden?

Das Raumordnungsgesetz (ZUT) setzt die Grundregeln: Bei niedriger Wohnbebauung sind mindestens 3 m Abstand zur seitlichen und 5 m zur hinteren Grundstücksgrenze einzuhalten. Die Verordnung Nr. 7/2003 des Regionalministeriums (MRRB) legt dazu je Gebietsart und Bauzone Parameter wie Bebauungsdichte, Intensität und Begrünung fest. Was auf einem konkreten Grundstück zulässig ist, bestimmt aber erst der Detailbebauungsplan (PUP) der jeweiligen Gemeinde auf Basis ihres Gesamtplans (OUP). Deshalb unterscheiden sich die Regeln etwa zwischen Burgas, Nessebar, Sozopol, Primorsko und Tsarevo. Vor einem Kauf lohnt daher immer die Planauskunft bei der Gemeinde; Details und Links im Ratgeber.

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Svetlana – JCP