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Wie funktioniert das bulgarische Erbrecht, und was ist anders als in Deutschland?
Nach dem bulgarischen Erbgesetz (ZN) erben die Kinder zu gleichen Teilen; der überlebende Ehegatte erbt neben Kindern einen Anteil in Höhe eines Kindesteils. Ohne Kinder erbt der Ehegatte neben Eltern oder Geschwistern die Hälfte (bei Ehe über zehn Jahre zwei Drittel), ohne weitere Verwandte alles. Es gibt einen Pflichtteil (запазена част): bei einem Kind die Hälfte, bei zwei und mehr Kindern zwei Drittel des Nachlasses; der frei verfügbare Teil sinkt entsprechend. Der Kernunterschied zu Deutschland: In Deutschland erbt der Ehegatte pauschal (neben Kindern im Zugewinn meist die Hälfte), in Bulgarien wird stärker nach Köpfen der Familie geteilt, der Ehegatte erhält denselben Anteil wie jedes Kind. Über die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 gilt grundsätzlich das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; Sie können aber Ihr Heimatrecht per Rechtswahl bestimmen. Für die konkrete Gestaltung einen Notar oder Fachanwalt hinzuziehen.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

