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Wie läuft ein Notartermin beim Immobilienkauf in Bulgarien ab?

Ein Notartermin in Bulgarien folgt den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ГПК, Art. 578 bis 586) und des Notariatsgesetzes (ЗННД). Verträge, die Eigentum an Immobilien übertragen, müssen durch notariellen Akt geschlossen werden (Art. 18 des Gesetzes über Schuldverhältnisse und Verträge, ЗЗД). Der Text beschreibt die gesetzlichen Schritte. Voraussetzungen vor dem Termin: Ein Vorvertrag muss schriftlich sein und die wesentlichen Bedingungen des Hauptvertrags enthalten (Art. 19 ЗЗД). Die Erwerbsteuer muss bezahlt sein, bevor der Notar beurkundet: Notare vollziehen die Geschäfte, nachdem sie die Zahlung festgestellt haben (Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Steuern und Gebühren, ZMDT). Ist das Eigentumsdokument des Veräußerers nicht eingetragen, stellt der Notar den Akt erst nach der Eintragung aus (Art. 586 Abs. 4 ГПК). Ablauf in Schritten: Erstens wird der Entwurf des Akts in zwei oder mehr gleichen Exemplaren gefertigt; Zahlen, die den Inhalt des Geschäfts betreffen, stehen auch in Worten (Art. 578 Abs. 1 und 3 ГПК). Zweitens erscheinen die Beteiligten oder ihre Bevollmächtigten persönlich; der Notar prüft Identität, Geschäftsfähigkeit und Vertretungsmacht (Art. 578 Abs. 4 ГПК). Drittens prüft er, ob der Veräußerer Eigentümer ist und die besonderen Voraussetzungen des Geschäfts vorliegen, und vermerkt die Nachweise im Akt (Art. 586 Abs. 1 und 3 ГПК). Viertens geben die Beteiligten eine Erklärung zu Staatsangehörigkeit und Familienstand ab, und bei entgeltlichen Geschäften erklären sie, dass der genannte Betrag die tatsächlich vereinbarte Zahlung ist (Art. 25 Abs. 8 und 9 ЗННД). Fünftens liest der Notar den Inhalt des Akts vor; billigen die Beteiligten ihn, schreiben sie ihren Namen und unterschreiben vor dem Notar (Art. 579 Abs. 1 ГПК). Sechstens reicht der Notar den Akt am Tag der Ausfertigung bei der Eintragungsstelle ein; vor der Eintragung darf er den Parteien keine Abschrift aushändigen (Art. 25 Abs. 5 ЗННД). Sprache: Kennt ein Beteiligter kein Bulgarisch und ist seine Sprache dem Notar unbekannt, bestellt der Notar einen Übersetzer (Art. 582 ГПК). Als Übersetzer ausgeschlossen sind unter anderem Personen, zu deren Gunsten der Akt eine Verfügung enthält, und Mitarbeiter der Notarkanzlei und der Eintragungsstelle (Art. 584 Nr. 4 und 6 ГПК); der Übersetzer gibt ein Versprechen ab und unterschreibt den Akt (Art. 585 ГПК). Pflichten des Notars: Er muss die Rechte und Interessen der Beteiligten wahren, ihren Willen klären und sie klar und eindeutig mit den Rechtsfolgen vertraut machen (Art. 25 Abs. 1 ЗННД). Er trifft den Antragsteller unter vier Augen, sofern dieser nicht die Anwesenheit anderer wünscht (Art. 20 ЗННД). Zahlungen über einem gesetzlichen Schwellenwert laufen über ein Sonderkonto des Notars oder ein Bankkonto nach Wahl der Parteien (Art. 25 Abs. 10 und Art. 25a ЗННД). Häufige Missverständnisse: Art. 586 Abs. 1 ГПК nennt als Prüfgegenstand das Eigentum des Veräußerers und die besonderen Voraussetzungen des Geschäfts, Hypotheken und Pfändungen nennt der Artikel nicht. Hypotheken und Pfändungen sind eintragungsfähig (Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes über Kataster und Grundbuch); ihren Stand zeigt das Register. Verstöße gegen das persönliche Erscheinen (Art. 578 Abs. 4), Art. 579 (Vorlesen, Billigung, Unterschrift) und die Übersetzung nach Art. 582 führen nach Art. 576 ГПК zur Nichtigkeit des Akts. Abgrenzung: Den gesamten Weg vom Vorvertrag bis zur Eintragung beschreibt die Fachseite Kaufablauf. Svetlana vermittelt nach der Seite vereidigte Übersetzer und Anwälte. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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