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Für den ersten Schritt: Passt Ihre Tätigkeit in die bulgarische Kategorie?

Freier Beruf in Bulgarien: welche Tätigkeiten dazuzählen und welche nicht

Die Frage

Zählt meine Tätigkeit in Bulgarien als freier Beruf, und welcher Abzug gilt dann für mich?

Die kurze Antwort

Das Gesetz nennt zuerst eine Liste von Berufen, § 1 Nr. 29 der Zusatzbestimmungen ZDDFL (BG). Darunter fallen unter anderem Wirtschaftsprüfer, Berater, Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige, Übersetzer, Architekten, Ingenieure und Ärzte. Danach folgt eine Auffangregel mit drei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen. Wer hineinfällt, zieht 25 Prozent Normkosten ohne Belege ab; Rechtsanwälte und Notare ziehen 40 Prozent ab.

Die Liste des Gesetzes

§ 1 Nr. 29 der Zusatzbestimmungen ZDDFL (BG) zählt die Berufe auf, die ohne weitere Prüfung als freie Berufe gelten.

  • Wirtschaftsprüfer, Berater, Auditoren
  • Rechtsanwälte, Notare, private Gerichtsvollzieher, Schöffen
  • Sachverständige bei Gericht und Staatsanwaltschaft, lizenzierte Bewerter
  • Vertreter für gewerbliches Eigentum
  • medizinische Fachkräfte
  • Übersetzer, Architekten, Ingenieure, technische Leiter
  • Schaffende in Kultur, Bildung, Kunst und Wissenschaft
  • Versicherungsvertreter

Steht Ihr Beruf in dieser Liste, ist die Einordnung erledigt. Steht er nicht darin, entscheidet die Auffangregel im nächsten Abschnitt.

Die Auffangregel: drei Bedingungen, alle drei zugleich

Nach derselben Vorschrift zählen auch andere natürliche Personen dazu, wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind.

  • Die Person übt eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung aus.
  • Sie ist nicht als Einzelkaufmann eingetragen.
  • Sie versichert sich selbst.

Die NAP beschreibt den Maßstab so: Art der Geschäftsführung und verlangte fachliche Qualifikation müssen denen der aufgezählten Berufe entsprechen. Ein Softwareentwickler, ein Texter oder eine Gestalterin fallen darunter, obwohl sie in der Liste nicht ausdrücklich stehen.

Handwerk fällt ausdrücklich heraus

Wer eine Tätigkeit aus der Gruppe der Volkskunsthandwerke ausübt, ist kein Freiberufler im Sinne dieser Vorschrift. Das gilt ebenso für Gießerei, Glasmalerei, Steinmetzarbeit und die weiteren Tätigkeiten, die Anlage 1 zu Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 des Handwerksgesetzes (BG) aufzählt.

Die Unterscheidung hat Folgen für die Steuer: Ohne die Einordnung als freier Beruf gibt es die Normkostenpauschale nicht.

Was die Einordnung wert ist

Das Gesetz zieht von den Einnahmen einen Pauschalsatz ab, ohne dass Belege nötig wären (Quelle: NAP, Stand 2026). Für die meisten freien Berufe sind es 25 Prozent. Für Urheber- und Lizenzvergütungen sowie für Rechtsanwälte und Notare sind es 40 Prozent (NAP).

Auf den verbleibenden Betrag greift die Flat Tax von 10 Prozent. Vorher mindern die im Jahr gezahlten Sozialbeiträge die Bemessungsgrundlage.

Aus 25 Prozent Normkosten und 10 Prozent Steuersatz ergeben sich rechnerisch 7,5 Prozent vom Umsatz. Der Rechenweg mit Sozialversicherung und Buchhaltung steht auf der Seite für Freiberufler.

Der Satz von 40 Prozent gilt für Rechtsanwälte und Notare sowie für Urheber- und Lizenzvergütungen. Er lässt sich nicht auf andere Berufe übertragen.

Pauschalabzug nach Art der Einnahme

Der Abzug erfolgt ohne Belege. Quelle: NAP, Stand 2026.

Art der EinnahmePauschalabzugSteuer vom Umsatz rechnerisch
Freier Beruf, allgemein25 %7,5 %
Vergütung aus Verträgen außerhalb eines Arbeitsverhältnisses25 %7,5 %
Urheber- und Lizenzvergütungen40 %6 %
Rechtsanwälte und Notare40 %6 %

Die Werte in der rechten Spalte gelten vor Sozialversicherung. Die gezahlten Beiträge mindern die Bemessungsgrundlage, so dass die tatsächliche Belastung darunter liegt.

Die Tabelle lässt sich zur Seite schieben.

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Svetlana lebt in Burgas und führt dort die JCP OOD. Was auf dieser Seite steht, ist allgemeine Information. Ihren Fall prüfen die Fachleute aus ihrem Netzwerk, bevor Sie etwas entscheiden.

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Quellen

Jede Aussage dieser Seite steht in einer dieser Fundstellen. Stand der Prüfung: 2026-09-08.

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Svetlana – JCP