Für alle, die mit Tagen rechnen
Die 183-Tage-Regel: eine Zahl, zwei völlig verschiedene Regeln
Die Frage
Reichen 183 Tage in Bulgarien, um der deutschen Steuerpflicht zu entkommen?
Die kurze Antwort
Nein, und der Grund liegt in einer Verwechslung. Zwei verschiedene Regeln tragen dieselbe Zahl. Art. 14 Abs. 2 des Abkommens regelt die Lohnsteuer kurz entsandter Arbeitnehmer und sagt über Selbständige und Unternehmer nichts. Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 ZDDFL (BG) macht dagegen in Bulgarien ansässig, wer sich dort in zwölf Monaten mehr als 183 Tage aufhält. Für die deutsche Seite gilt keine der beiden Zahlen, sondern § 9 AO (DE) mit sechs Monaten.
Die 183 Tage im Abkommen betreffen Arbeitnehmer
Im Abkommen zwischen Deutschland und Bulgarien steht die Zahl an einer einzigen Stelle. Art. 14 Abs. 2 regelt, wann der Tätigkeitsstaat den Lohn eines kurz entsandten Arbeitnehmers besteuern darf.
Über Freiberufler, Gesellschafter und Geschäftsführer sagt die Vorschrift nichts. Wer sein Unternehmen führt, findet dort keine Regel für sich.
Ein Unternehmer wird nicht durch Tage ansässig. Für ihn zählt der Ort der Geschäftsleitung, § 10 AO (DE).
Die 183 Tage im bulgarischen Recht schaffen Ansässigkeit
Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 ZDDFL (BG) macht ansässig, wer sich in einem Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 183 Tage in Bulgarien aufhält. Gezählt wird über den Zeitraum, nicht über das Kalenderjahr.
Diese Regel schafft eine bulgarische Ansässigkeit. Sie beendet keine deutsche.
Deutschland rechnet mit sechs Monaten, nicht mit Tagen
Nach § 9 AO (DE) begründet ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten stets den gewöhnlichen Aufenthalt, und zwar von Beginn an. Kurze Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.
Wichtiger ist die andere Vorschrift. Wer in Deutschland eine Wohnung innehat, ist dort steuerpflichtig, § 8 AO (DE). Auf Tage kommt es dann überhaupt nicht mehr an.
Wer die deutsche Wohnung behält und Tage zählt, zählt die falsche Größe.
Woran es stattdessen hängt
- Ob in Deutschland eine Wohnung bleibt, § 8 AO (DE).
- Ob eine ständige Wohnstätte in Bulgarien besteht, Art. 4 Abs. 2 des Abkommens.
- Wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.
- Bei Unternehmern der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, § 10 AO (DE).
Tage sind ein Beweismittel unter anderen. Sie sind kein Test, den man bestehen kann.
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Quellen
Jede Aussage dieser Seite steht in einer dieser Fundstellen. Stand der Prüfung: 2026-09-08.
Wohin es von hier weitergeht
- Steuerresidenz in Bulgarien
Die drei Prüfungen, an denen es tatsächlich hängt.
- Der Mittelpunkt der Lebensinteressen
Die Stufe, an der die meisten Fälle entschieden werden.
- Die Steuerrechnung für Freiberufler
Was nach bestandener Ansässigkeitsprüfung von 100.000 Euro Umsatz bleibt, Art. 29 und Art. 48 ZDDFL (BG).
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