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Für alle, die mit Tagen rechnen

Die 183-Tage-Regel: eine Zahl, zwei völlig verschiedene Regeln

Die Frage

Reichen 183 Tage in Bulgarien, um der deutschen Steuerpflicht zu entkommen?

Die kurze Antwort

Nein, und der Grund liegt in einer Verwechslung. Zwei verschiedene Regeln tragen dieselbe Zahl. Art. 14 Abs. 2 des Abkommens regelt die Lohnsteuer kurz entsandter Arbeitnehmer und sagt über Selbständige und Unternehmer nichts. Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 ZDDFL (BG) macht dagegen in Bulgarien ansässig, wer sich dort in zwölf Monaten mehr als 183 Tage aufhält. Für die deutsche Seite gilt keine der beiden Zahlen, sondern § 9 AO (DE) mit sechs Monaten.

Die 183 Tage im Abkommen betreffen Arbeitnehmer

Im Abkommen zwischen Deutschland und Bulgarien steht die Zahl an einer einzigen Stelle. Art. 14 Abs. 2 regelt, wann der Tätigkeitsstaat den Lohn eines kurz entsandten Arbeitnehmers besteuern darf.

Über Freiberufler, Gesellschafter und Geschäftsführer sagt die Vorschrift nichts. Wer sein Unternehmen führt, findet dort keine Regel für sich.

Ein Unternehmer wird nicht durch Tage ansässig. Für ihn zählt der Ort der Geschäftsleitung, § 10 AO (DE).

Die 183 Tage im bulgarischen Recht schaffen Ansässigkeit

Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 ZDDFL (BG) macht ansässig, wer sich in einem Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 183 Tage in Bulgarien aufhält. Gezählt wird über den Zeitraum, nicht über das Kalenderjahr.

Diese Regel schafft eine bulgarische Ansässigkeit. Sie beendet keine deutsche.

Deutschland rechnet mit sechs Monaten, nicht mit Tagen

Nach § 9 AO (DE) begründet ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten stets den gewöhnlichen Aufenthalt, und zwar von Beginn an. Kurze Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Wichtiger ist die andere Vorschrift. Wer in Deutschland eine Wohnung innehat, ist dort steuerpflichtig, § 8 AO (DE). Auf Tage kommt es dann überhaupt nicht mehr an.

Wer die deutsche Wohnung behält und Tage zählt, zählt die falsche Größe.

Woran es stattdessen hängt

  • Ob in Deutschland eine Wohnung bleibt, § 8 AO (DE).
  • Ob eine ständige Wohnstätte in Bulgarien besteht, Art. 4 Abs. 2 des Abkommens.
  • Wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.
  • Bei Unternehmern der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, § 10 AO (DE).

Tage sind ein Beweismittel unter anderen. Sie sind kein Test, den man bestehen kann.

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Svetlana lebt in Burgas und führt dort die JCP OOD. Was auf dieser Seite steht, ist allgemeine Information. Ihren Fall prüfen die Fachleute aus ihrem Netzwerk, bevor Sie etwas entscheiden.

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Quellen

Jede Aussage dieser Seite steht in einer dieser Fundstellen. Stand der Prüfung: 2026-09-08.

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Svetlana – JCP