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Für Unternehmer, die aus Bulgarien heraus an Kunden in der EU abrechnen

USt-IdNr., EORI und Steuernummer: die vier Kennungen eines bulgarischen Unternehmens

Die Frage

Welche Nummern braucht ein bulgarisches Unternehmen im EU-Geschäft, und wer schuldet die Umsatzsteuer auf eine Rechnung an einen deutschen Kunden?

Die kurze Antwort

Es sind vier Kennungen, und sie bauen aufeinander auf. Die EIK aus dem Handelsregister ist zugleich die Steuernummer; Bulgarien führt daneben keine zweite. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entsteht erst mit der Registrierung nach dem bulgarischen Mehrwertsteuergesetz und lautet dann BG plus EIK. Die EORI-Nummer kommt hinzu, sobald Waren die Außengrenze der Union überqueren; im Handel innerhalb der Union braucht sie niemand. Auf einer Rechnung an einen deutschen Unternehmer steht keine Steuer. Der Leistungsort liegt beim Empfänger, § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG (DE). Die Steuer schuldet der Empfänger selbst, § 13b Abs. 1 mit Abs. 5 Satz 1 UStG (DE).

Die EIK ist die Steuernummer

Bei der Eintragung im Handelsregister der Agentur für Eintragungen erhält eine bulgarische Gesellschaft ihren einheitlichen Identifikationskode, die EIK (единен идентификационен код). Diese neunstellige Zahl ist Registernummer und Steuernummer in einem. Eine gesonderte Steuernummer wie in Deutschland gibt es nicht; die Einnahmenagentur NAP führt das Unternehmen unter derselben EIK.

Wer keine Gesellschaft gründet, sondern einen freien Beruf ausübt, bekommt seine Kennung aus dem Register BULSTAT. Eingetragen wird nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über das Register BULSTAT (BG). Dazu gehört die Erklärung nach Art. 9 Abs. 4 desselben Gesetzes (BG). Zuständig ist dieselbe Agentur für Eintragungen, und auch hier läuft die Frist von sieben Tagen ab Beginn der Tätigkeit. Auch das ist eine EIK.

Natürliche Personen tragen daneben ihre persönliche Kennziffer: Bulgaren die EGN, Ausländer mit Aufenthaltsrecht die LNCh. Sie ist die Kennung der Person gegenüber Behörden und Banken, nicht die des Unternehmens.

Die EIK entsteht mit der Eintragung. Wer vor der Eintragung Rechnungen schreibt, hat keine Nummer, die er nennen könnte.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entsteht durch Registrierung

Die USt-IdNr. gehört nicht automatisch zur Gründung. Sie entsteht mit der Registrierung nach dem bulgarischen Mehrwertsteuergesetz (ЗДДС) und lautet danach BG gefolgt von der EIK. Pflicht wird die Registrierung, sobald der Umsatz im Inland die nationale Schwelle von 51.130 Euro im Jahr überschreitet. Der Antrag ist binnen sieben Tagen nach dem Überschreiten zu stellen (NAP, Stand 2026).

Unabhängig von jeder Umsatzschwelle greift eine zweite Pflicht, und sie wird regelmäßig übersehen. Wer Dienstleistungen an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten erbringt oder von dort bezieht, muss vor dem ersten solchen Umsatz registriert sein. Die Union verlangt das in Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG; Bulgarien setzt es im ЗДДС um. Ein Berater mit 30.000 Euro Jahresumsatz, der einen einzigen deutschen Auftraggeber hat, fällt darunter.

Ob eine Nummer gültig ist, prüft jeder in Sekunden im europäischen Bestätigungsdienst VIES. Für die Rechnung an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat ist diese Prüfung kein Formalismus, sondern der Nachweis dafür, dass der Empfänger Unternehmer ist.

Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Sie bringt den Vorsteuerabzug und kostet monatliche Erklärungen.

Reverse Charge: Der deutsche Kunde schuldet die Steuer

Eine sonstige Leistung an einen Unternehmer wird dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG (DE). Für die Beratung eines Münchner Kunden durch eine Burgaser Gesellschaft liegt der Ort damit in Deutschland, und deutsche Umsatzsteuer entsteht.

Schuldner dieser Steuer ist nicht der bulgarische Leistende, sondern der deutsche Empfänger. § 13b Abs. 1 UStG (DE) erfasst genau diesen Fall, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmerin. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG (DE) legt die Schuld auf den Empfänger, wenn dieser Unternehmer oder juristische Person ist. Der deutsche Kunde meldet die Steuer an und zieht sie im selben Zug als Vorsteuer ab, soweit er zum Abzug berechtigt ist. Wirtschaftlich bleibt bei ihm nichts hängen.

Die Rechnung der bulgarischen Gesellschaft weist deshalb keine Steuer aus. Sie nennt beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und trägt den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Die Union verlangt diese Angabe in Art. 226 Nr. 11a der Richtlinie 2006/112/EG (EU). Dazu kommt die Zusammenfassende Meldung an die NAP.

Die Regel gilt zwischen Unternehmern. An eine Privatperson in Deutschland wird anders abgerechnet. Für Bauleistungen und für Grundstücke gelten eigene Vorschriften, § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 UStG (DE).

Ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers trägt die Rechnung die Steuer des Leistungsstaats. Die Prüfung im VIES gehört vor die erste Rechnung, nicht in die Betriebsprüfung.

EORI: nur für den Weg über die Außengrenze

Wer im Zollgebiet der Union ansässig ist und dort als Wirtschaftsbeteiligter auftritt, registriert sich bei der Zollbehörde seines Ansässigkeitsstaats. Das steht in Art. 9 Abs. 1 des Zollkodex der Union, Verordnung (EU) Nr. 952/2013. Die EORI-Nummer ist die Kennung dieser Registrierung. Sie wird einmal vergeben und gilt in der ganzen Union; in Bulgarien vergibt sie die Agentur Zoll.

Gebraucht wird sie für Zollanmeldungen, also bei Einfuhr aus einem Drittland und bei Ausfuhr dorthin. Für Warenlieferungen und Dienstleistungen innerhalb der Union braucht sie niemand. Für die Südküste ist die Unterscheidung praktisch: Ein Transport nach Deutschland ist Binnenverkehr, ein Transport in die Türkei über Malko Tarnovo ist es nicht.

Fehler, die regelmäßig Geld kosten

  • Die Gesellschaft ist eingetragen, aber nicht nach dem ЗДДС registriert, und rechnet trotzdem mit einem deutschen Auftraggeber ab. Die Registrierungspflicht für innergemeinschaftliche Dienstleistungen kennt keine Umsatzschwelle.
  • Auf der Rechnung steht bulgarische Umsatzsteuer. Der deutsche Kunde kann sie nicht als Vorsteuer abziehen und verlangt eine Berichtigung.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden wird nie im VIES geprüft. Fällt sie später weg, fehlt der Nachweis für den Zeitpunkt der Leistung.
  • Eine EORI-Nummer wird beantragt, obwohl das Unternehmen ausschließlich innerhalb der Union liefert. Sie schadet nicht, sie ist nur überflüssig.

Die Registrierungspflicht folgt aus Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e der Richtlinie 2006/112/EG (EU). Die Steuerschuldnerschaft folgt aus § 13b Abs. 1 mit Abs. 5 Satz 1 UStG (DE).

Welche Stelle vergibt welche Kennung

Die Reihenfolge der Zeilen ist zugleich der zeitliche Ablauf.

KennungVergebende StelleAb wann nötig
EIK, zugleich SteuernummerAgentur für Eintragungen, Handelsregister oder BULSTATMit der Eintragung, also vor der ersten Rechnung
USt-IdNr., BG plus EIKNAP, Registrierung nach dem ЗДДСAb 51.130 Euro Inlandsumsatz im Jahr, ohne Schwelle bei Dienstleistungen an oder von Unternehmen in der EU
EORIAgentur ZollVor der ersten Zollanmeldung, also bei Ein- oder Ausfuhr über die Außengrenze der Union
EGN oder LNCh der PersonInnenministerium, MigrationsdirektionMit dem Aufenthaltsstatus; für Bank, Behörden und Verträge der Person

Die Schwelle von 51.130 Euro gilt für den Umsatz im Inland (Quelle: NAP, Stand 2026). Sie ist nicht die Grenze für die Pflicht bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen; die besteht ab dem ersten Umsatz.

Die Tabelle lässt sich zur Seite schieben.

Begriffe, die auf dieser Seite vorkommen

EIK (ЕИК)
Einheitlicher Identifikationskode aus dem Handelsregister oder aus BULSTAT. Registernummer und Steuernummer in einer Zahl.
ЗДДС
Das bulgarische Mehrwertsteuergesetz. Es setzt die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG um.
VIES
Der Bestätigungsdienst der Europäischen Kommission. Er sagt, ob eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig war.
Zusammenfassende Meldung
Die Aufstellung der innergemeinschaftlichen Umsätze je Kunde und Zeitraum. Sie ist der Gegenbeleg zur Steuererklärung des Empfängers.
EORI
Kennung des Wirtschaftsbeteiligten gegenüber dem Zoll, unionsweit einmalig, Art. 9 Zollkodex der Union.

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Quellen

Jede Aussage dieser Seite steht in einer dieser Fundstellen. Stand der Prüfung: 2026-09-08.

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Svetlana – JCP