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Fragen und Antworten · Steuern und Firma

Ich vermiete meine Wohnung in Deutschland. Muss ich sie dort weiter versteuern?

Ja, im Grundsatz. Wer im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist nach § 1 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn er inländische Einkünfte im Sinne des § 49 hat. Dazu zählen nach § 49 Absatz 1 Nummer 6 die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn das unbewegliche Vermögen im Inland liegt. Die Immobilie bleibt also in Deutschland steuerlich verhaftet, auch wenn Sie selbst nicht mehr dort leben. Nebenbei: Die langfristige Vermietung an Dritte ist zugleich der Umstand, der einen fortbestehenden Wohnsitz nach § 8 der Abgabenordnung ausschließen kann. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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Svetlana – JCP