JCPЧерно море

Fragen und Antworten · Steuern und Firma

Was bleibt bei 100.000 Euro Gewinn übrig, in Deutschland und in Bulgarien?

Unter den unten genannten Voraussetzungen liegt die Gesamtbelastung bei vollständiger Ausschüttung an eine natürliche Person in Deutschland bei 48,57 Prozent, in Bulgarien bei 14,5 Prozent. Es verbleiben 51.434 € gegenüber 85.500 €. Beide Zahlen gelten für 100.000 € Gewinn vor Steuern. Rechenweg Bulgarien: Die Körperschaftsteuer beträgt 10 Prozent (Art. 20 ZKPO), das sind 10.000 €. Auf die Ausschüttung von 90.000 € erhebt Bulgarien 5 Prozent Dividendensteuer als endgültige Steuer (Art. 38 Abs. 1 und Art. 46 Abs. 3 ZDDFL), das sind 4.500 €. Zusammen ergeben sich 14.500 €. Rechenweg Deutschland: Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent (§ 23 Abs. 1 KStG), das sind 15.000 €, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG), das sind 825 €. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus der Steuermesszahl von 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG) mal dem Hebesatz von 409 Prozent, also 14,315 Prozent oder 14.315 €. Von der Ausschüttung über 69.860 € behält die Gesellschaft 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 32d Abs. 1 EStG), das sind 17.465 €, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf (§ 3 Abs. 1 Nr. 5, § 4 SolZG), das sind 961 €. Gesamtbelastung: 48.566 €, übrig bleiben 51.434 €. Der Hebesatz ist eine Annahme. Jede Gemeinde bestimmt ihn selbst (§ 16 Abs. 1 GewStG); 409 Prozent war 2024 der Durchschnitt aller Gemeinden (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 309 vom 21.08.2025). Ohne höhere Festsetzung beträgt er 280 Prozent (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG); dann bleiben 54.759 €. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer stufenweise auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG); dann beträgt die Gesamtbelastung bei 409 Prozent Hebesatz 44.682 €. Voraussetzungen der Bulgarien-Zahl: Bulgarien besteuert Dividenden an in- und ausländische natürliche Personen mit 5 Prozent, unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers (Art. 38 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ZDDFL). Die 14,5 Prozent gelten deshalb nur, wenn Deutschland nicht anknüpft: kein Wohnsitz (§ 8 AO), kein gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) und kein Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung der Gesellschaft im Inland (§ 10 AO). Wer einen Wohnsitz in Deutschland behält, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG); die bulgarische Dividende wird dann in Deutschland unter Anrechnung der bulgarischen Steuer besteuert (Art. 22 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA Deutschland-Bulgarien). Bulgarien darf höchstens 15 Prozent erheben, bei einer Gesellschaft als Empfänger mit mindestens 10 Prozent Beteiligung höchstens 5 Prozent (Art. 10 Abs. 2 DBA). Hinzurechnungsbesteuerung: Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine ausländische Gesellschaft ohne Sitz und Geschäftsleitung im Inland, etwa mit mehr als der Hälfte der Stimmrechte oder Anteile, werden deren Zwischeneinkünfte bei ihm besteuert (§ 7 Abs. 1 und 2 AStG). Das sind niedrig besteuerte Einkünfte, die nicht aus den in § 8 Abs. 1 AStG genannten Tätigkeiten wie Herstellung oder Landwirtschaft stammen. Niedrig besteuert heißt eine Ertragsteuerbelastung unter 15 Prozent (§ 8 Abs. 5 AStG). Die Rechnung oben berücksichtigt diese Regeln nicht. Ablauf in Bulgarien: Die Gesellschaft reicht die Jahreserklärung zur Körperschaftsteuer vom 1. März bis 30. Juni des Folgejahres ein und zahlt bis 30. Juni (Nationale Agentur für Einnahmen, nra.bg). Häufige Missverständnisse: Die 14,5 Prozent sind keine einzelne Steuer auf den Gewinn, sondern 10 Prozent auf Gesellschaftsebene und 5 Prozent auf die Ausschüttung. Nicht enthalten sind Kirchensteuer und Verwaltungskosten. Weiteres steht im Ratgeber Steuern. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Steuern →

Frage offen? Mit Svetlana sprechen

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

Svetlana – JCP