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Wann werde ich in Bulgarien steuerlich ansässig?

Maßgeblich sind vor allem die Aufenthaltsdauer (mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten) und der Lebensmittelpunkt. Steueransässige versteuern ihr Welteinkommen in Bulgarien mit dem Einheitssatz von zehn Prozent; zwischen den meisten Herkunftsländern und Bulgarien bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Verbindlich klären das die Einnahmenagentur NAP und ein Steuerberater, die amtlichen Quellen finden Sie im Linkverzeichnis.

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Svetlana – JCP