Fragen und Antworten · Steuern und Firma
Was ist die Wegzugsbesteuerung und wen trifft sie?
Die Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen trifft, wer an einer Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 Prozent beteiligt ist und die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet. Maßgeblich ist eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG). Endet die unbeschränkte Steuerpflicht, behandelt § 6 des Außensteuergesetzes diese Anteile so, als wären sie zum gemeinen Wert veräußert worden. Besteuert wird damit ein Gewinn, der nie zugeflossen ist. Erfasst wird, wer innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war (§ 6 Abs. 2 Satz 1 AStG). Neben dem Wegzug lösen auch die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person und der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts die Steuer aus (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AStG). Auf Antrag wird sie in sieben gleichen Jahresraten gezahlt, zinslos und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung; die erste Rate ist einen Monat nach dem Bescheid fällig, die weiteren jeweils zum 31. Juli (§ 6 Abs. 4 AStG). Beruht der Wegzug auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit und kehrt der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren zurück, entfällt der Anspruch, soweit die Anteile weder veräußert, übertragen noch in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden, die Ausschüttungen nicht mehr als ein Viertel des Werts betrugen und das deutsche Besteuerungsrecht wieder im alten Umfang besteht; das Finanzamt kann die Frist um bis zu fünf Jahre verlängern (§ 6 Abs. 3 AStG). Jährlich bis 31. Juli meldet der Steuerpflichtige dem Finanzamt elektronisch seine aktuelle Anschrift und die fortbestehende Zurechnung der Anteile; ein Verstoß macht die Reststeuer fällig (§ 6 Abs. 5 und Abs. 4 Satz 5 Nr. 2 AStG). Auch Investmentanteile gelten mit dem Wegzug als veräußert, wenn der Anleger in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent der Anteile eines Fonds hielt oder seine Anschaffungskosten mindestens 500.000 € betragen (§ 19 Abs. 3 InvStG). Für Unternehmer mit Anteilen an einer deutschen GmbH ist das regelmäßig der größte Einzelposten eines Wegzugs; die Prüfung gehört vor die Entscheidung, nicht danach. Die Schritte stehen unter Wegzugsbesteuerung beim Auswandern nach Bulgarien. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

