Fragen und Antworten · Steuern und Firma
Gilt in Bulgarien wirklich 10 Prozent auf alles?
Nein. Die 10 Prozent gelten für die Körperschaftsteuer und für die Einkommensteuer natürlicher Personen. Dazu kommen 5 Prozent auf Dividenden, und Einzelkaufleute zahlen auf ihre Jahressteuerbemessungsgrundlage 15 Prozent.
Die einzelnen Sätze: Die Körperschaftsteuer beträgt 10 Prozent (Art. 20 des Körperschaftsteuergesetzes, ZKPO). Die Jahreserklärung wird vom 1. März bis 30. Juni des Folgejahres abgegeben, bis 30. Juni ist auch zu zahlen. Die Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt 10 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage, bei Einzelkaufleuten 15 Prozent. Auf Dividenden und Liquidationserträge erhebt Bulgarien 5 Prozent, bemessen am Bruttobetrag des Ausschüttungsbeschlusses. Die ausschüttende Gesellschaft behält die Steuer ein und zahlt sie bis Ende des Monats, der auf das Quartal des Ausschüttungsbeschlusses folgt.
Durchgerechnetes Beispiel für eine Gesellschaft mit Ausschüttung an eine natürliche Person: Gewinn vor Steuern 100.000 €. Körperschaftsteuer 10 Prozent, das sind 10.000 €. Es bleiben 90.000 €. Auf diese Ausschüttung entfallen 5 Prozent Dividendensteuer, das sind 4.500 €. Zusammen sind es 14.500 €, also 14,5 Prozent des Gewinns, nicht 10 Prozent. Es verbleiben 85.500 €.
Voraussetzungen der Ansässigkeit: Bulgarien behandelt als ansässig, wer eine ständige Adresse im Land hat, sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhält oder dort den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat (Art. 4 Absatz 1 des bulgarischen Einkommensteuergesetzes, ZDDFL). Wer eine ständige Adresse hat, dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen aber nicht in Bulgarien liegt, ist nicht ansässig (Art. 4 Absatz 5 ZDDFL). Ansässige erklären Einkünfte aus Bulgarien und aus dem Ausland, Nichtansässige nur Einkünfte aus bulgarischen Quellen.
Dividenden an Nichtansässige: Der Satz von 5 Prozent gilt nach der Seite der Nationalen Agentur für Einnahmen für in- und ausländische natürliche Personen. Wer in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, kann über eine jährliche Steuererklärung eine Neuberechnung beantragen. Die Quartalserklärung der auszahlenden Gesellschaft läuft über das Formular 4001.
Ablauf der Prüfung in drei Fragen: Erstens, wer versteuert: die Gesellschaft mit 10 Prozent oder ein Einzelkaufmann mit 15 Prozent. Zweitens, wird ausgeschüttet: Dann kommen 5 Prozent hinzu. Drittens, welcher Staat besteuert die Person: Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Bulgarien lässt im Quellenstaat auf Dividenden höchstens 15 Prozent des Bruttobetrags zu, bei einer Gesellschaft als Empfänger mit mindestens 10 Prozent Beteiligung höchstens 5 Prozent (Art. 10 Absatz 2).
Häufige Missverständnisse: Die 10 Prozent sind kein Gesamtsatz, sondern ein Satz je Steuerart. Ein Gewinn, der an eine natürliche Person ausgeschüttet wird, trägt 14,5 Prozent. Und der bulgarische Satz sagt nichts darüber, welcher Staat die Person besteuert: Wer in Deutschland einen Wohnsitz behält, bleibt dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes).
Abgrenzung: Der Text nennt keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Umsatzsteuer und keine Steuern auf Mieteinnahmen. Die Länder im Vergleich und die Bedingungen je Standort stehen im Ratgeber Steuern. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Frage offen? Mit Svetlana sprechenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Bank-, Bau-, Notar- oder Complianceberatung.

